Die Pläne der EU-Kommission für strengere Regeln zur Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen werden von Fachleuten grundsätzlich begrüßt. Nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollen Kinder unter 13 Jahren von Plattformen wie TikTok, Snapchat und Instagram ausgeschlossen werden. Für 13- bis 15-Jährige sind zunächst nur sogenannte Mini-Konten vorgesehen, die von Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden und auf eine Stunde Nutzung pro Tag begrenzt sind. Eigene Nutzerkonten sollen erst ab 15 Jahren erlaubt sein.
Die Voraussetzungen für ein sichereres Design sollen die Plattformen selbst schaffen. Dazu zählen Maßnahmen gegen endloses Scrollen und das automatische Abspielen von Videos sowie Beschränkungen der Bildschirmzeit und weitere Vorgaben zum Kinder- und Jugendschutz. Aus Expertensicht handelt es sich damit um mehr als ein reines Verbot sozialer Medien für Minderjährige. Der Ansatz erkenne die Komplexität des Themas an, heißt es aus der Forschung.
Die Unterhaltungsforscherin Kathrin Karsay von der Universität Wien warnt davor, das Problem allein als Verhaltensfrage junger Menschen zu behandeln. Ein vollständiges Verbot für Jugendliche würde die Verantwortung der Plattformunternehmen außer Acht lassen, so Karsay. Isabel Brandhorst, Leiterin der Forschungsgruppe Internetnutzungsstörungen am Uniklinikum Tübingen, sieht in den Vorgaben eine Chance, Big-Tech-Unternehmen zu Veränderungen ihrer Angebote zu zwingen. Wenn es gelinge, eine kritische Masse dazu zu bewegen, erst in einem späteren Alter mit Social Media zu beginnen, sei bereits viel erreicht.
Entscheidend bleibt aus Sicht der Fachleute jedoch die Umsetzung. Ohne weitere Details zur tatsächlichen Überprüfung der Maßnahmen ließen sich die Auswirkungen nur schwer abschätzen, betont Brandhorst. Zudem ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Kinder und Jugendlichen die sozialen Medien trotz der Einschränkungen weiter nutzen wird. Für Karsay bleibt deshalb offen, wie junge Menschen geschützt werden können, die die Maßnahmen umgehen.
Der Rechtsexperte Stephan Dreyer weist darauf hin, dass das Vorhaben die Grund- und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen berührt, aber auch die von Eltern und Anbietern. Durch mögliche Altersüberprüfungen seien zudem alle Online-Nutzer betroffen. Darüber hinaus sieht Dreyer Wettbewerbsnachteile für neue Plattformbetreiber: Anders als bestehende Anbieter müssten sie künftig alle Kontoinhaber prüfen.
Die EU-Kommission verfolgt mit den Plänen das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor den Risiken sozialer Medien zu schützen. Die Maßnahmen reichen von Alterskontrollen über Mini-Konten bis zu Zeitlimits und sollen die Plattformen zu einem sichereren Design verpflichten. Ob und wie die Vorgaben wirksam kontrolliert werden können, ist nach Einschätzung der Fachleute noch offen. Klar ist, dass die Diskussion um den Schutz Minderjähriger in sozialen Medien mit den EU-Plänen eine neue Stufe erreicht.

