Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) plant eine Kabinettsumbildung, bei der die neuen Minister zwar vom Bundespräsidenten ernannt, aber nicht sofort vereidigt werden sollen. Dieses Vorgehen stößt bei Verfassungsrechtlern auf erhebliche Bedenken. Sie halten die zeitliche Trennung von Ernennung und Vereidigung für verfassungswidrig oder zumindest rechtlich unsauber.

Am Mittwoch um 12 Uhr werden Carsten Linnemann, Steffen Bilger und Nina Warken von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu neuen Bundesministern ernannt. Linnemann soll das Gesundheitsministerium übernehmen, Bilger das Verkehrsministerium und Warken das Kanzleramt. Die Vereidigung im Bundestag soll jedoch erst in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause stattfinden, voraussichtlich am 9. September. Grund dafür ist, dass sich der Bundestag derzeit in der Sommerpause befindet und eine Sondersitzung zur Vereidigung nach Angaben von Merz zu hohen Kosten führen würde.

Das Grundgesetz schreibt in Artikel 64 vor, dass Bundesminister ihren Eid «bei der Amtsübernahme» im Bundestag leisten. Die Frage, ob die Vereidigung auch Wochen nach der Ernennung erfolgen kann, hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben rechtlich geprüft und für zulässig erklärt. «Wir halten es für zulässig», sagte Merz.

Diese Einschätzung teilen jedoch viele Verfassungsrechtler nicht. Die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Das ist ganz klar mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.» Bis zur Vereidigung dürften die Minister das Amt nicht übernehmen. «Amtsübernahme ist jede tatsächliche Übernahme von Aufgaben des Ministers. Die Übergabe des Ministeriums gehört schon dazu.»

Ihr Kollege Christoph Schönberger von der Universität Köln bezeichnete das Verschieben der Vereidigung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als «eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments». Er betonte, der Eid müsse zeitlich mit der Amtsübernahme zusammenfallen.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht hingegen keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. «Eine Amtsübernahme ohne Eidesleistung verstößt zwar gegen die Verfassung, dies hätte aber keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen», sagte er dem Tagesspiegel. Für die Rechtsgültigkeit der Handlungen der Minister habe die fehlende Vereidigung keine Folgen.

Der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki kritisierte das Vorgehen scharf. «Niemand hat Friedrich Merz zu diesem missglückten politischen Stunt gezwungen. Es ist seine Verantwortung, eine Lösung zu finden», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Kubicki schlug vor, dass bis zum Ende der Sommerpause andere Kabinettsmitglieder kommissarisch die Amtsgeschäfte der Neuen führen sollten.

Ähnlich äußerte sich der Staatsrechtler Stefan Ulrich Pieper. Der «saubere Weg» wäre, die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgen zu lassen, wenn auch die Vereidigung stattgefunden habe, sagte er der Rheinischen Post. Eine Übernahme der Amtsgeschäfte ohne Vereidigung sei verfassungsrechtlich unsauber.

Merz rechtfertigte die Entscheidung unter anderem mit Kostengründen. Eine Sondersitzung des Bundestags in der Sommerpause wäre teuer. «Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen», sagte der Kanzler.

Die Diskussion wirft grundsätzliche Fragen zum Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative auf. Während die Regierung pragmatische Gründe anführt, betonen die Kritiker die strikte Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben. Es bleibt abzuwarten, ob die geplante spätere Vereidigung rechtlich angefochten wird oder ob sich die Regierung mit ihrer Auslegung durchsetzt. Die Opposition hat bereits angekündigt, das Vorgehen zu prüfen.