Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält den Einsatz des sogenannten Bundeszwangs gegen eine mögliche AfD-Landesregierung für denkbar. Sollte eine von der AfD geführte Landesregierung Bundesgesetze missachten, sei der Bundeszwang eine «Ultima Ratio», sagte Frei dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Aber wenn es nötig sein sollte, hat der Staat die Instrumente, um die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Ganzen zu schützen.» Sollte die Lage es erfordern, «werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen».
Der Bundeszwang ist in Artikel 37 des Grundgesetzes geregelt und wurde bislang noch nie angewandt. Er erlaubt es der Bundesregierung, gegen ein Land vorzugehen, das seine Pflichten gegenüber dem Bund nicht erfüllt. Konkret könnte die Bundesregierung den zuständigen Landesbehörden direkt die Weisung erteilen, geltendes Recht anzuwenden. Dafür wäre allerdings die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Die Debatte über dieses Instrument hat durch den Erfolg der AfD bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt neue Aktualität erhalten. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies ebenfalls auf die im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit. Bislang sei das eine rein hypothetische Frage, und sie hoffe, dass das auch so bleibe, sagte sie der Funke Mediengruppe. «Aber stellen wir uns vor, dass eine Landesregierung ihre Landesbehörden anweist, geltendes Recht zu missachten, also beispielsweise keine Einbürgerungsanträge mehr zu bearbeiten oder keine gleichgeschlechtlichen Ehen mehr zuzulassen», erläuterte Hubig. «Dann könnte die Bundesregierung den zuständigen Landesbehörden direkt die Weisung erteilen, die Gesetze doch anzuwenden. Dazu bräuchte es die Zustimmung des Bundesrates.»
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt indes vor Alarmismus. «Die Demokratie als solche ist nicht in Gefahr. Es droht kein Staatsstreich, auch kein Zerfall unserer Ordnung», sagte er dem «Kölner Stadt-Anzeiger». «Ich warne davor, alarmistische Szenarien zu verbreiten. Diese verunsichern zu Unrecht die Bevölkerung und mindern das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.» Eine denkbare AfD-Regierung auf Landesebene sei an die Regeln der Rechtsstaatlichkeit und des Föderalismus gebunden. «Es gibt derzeit keine Anzeichen, dass die AfD willens und in der Lage ist, diese Ordnung zu sprengen.»
Auf die Frage, ob Deutschland eine von der AfD geführte Bundesregierung verkraften könnte, sagte Papier: «Deutschland hat – anders als die Weimarer Zeit – gefestigte rechtsstaatliche Schutzinstrumente, die eine Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands verhindern können, ganz gleich welche Partei dies auch versuchen mag.» Er verwies auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und die für Grundgesetzänderungen erforderlichen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Ob die AfD in Sachsen-Anhalt überhaupt eine Regierung bilden kann, ist offen. Die Diskussion über den Bundeszwang ist Teil einer breiteren Debatte über den Umgang mit der Partei nach ihrem Wahlerfolg. Während Frei und Hubig die verfassungsrechtlichen Instrumente betonen, plädiert Papier für eine nüchterne Betrachtung. Die AfD in Sachsen-Anhalt bleibt unterdessen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

