Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) wirbt für eine Reform der Finanzierung der Bundesautobahnen. Der Gesetzentwurf soll den Erhalt und Ausbau des Autobahnnetzes auf eine verlässlichere, langfristige Grundlage stellen. Das Vorhaben wurde nun erstmals im Bundestag beraten, und damit beginnt die parlamentarische Auseinandersetzung über ein Thema, das für die Infrastruktur im ganzen Land erhebliche Bedeutung hat.
Im Kern sieht der Plan vor, dass die Autobahn GmbH des Bundes ab 2027 Kredite aufnehmen kann. Ab 2028 soll die Gesellschaft außerdem die Einnahmen aus der Lkw-Maut erhalten. Bilger begründet den Schritt mit dem hohen Investitionsbedarf. Brücken, Fahrbahnen und Engpässe auf den Strecken müssten dringend instand gesetzt oder ausgebaut werden. Ohne eine stabile Finanzierung lasse sich dieser Bedarf nach seiner Darstellung nicht zuverlässig decken. Genau darin sieht er den Sinn der Neuordnung: Die Mittel sollen nicht mehr von jährlichen Haushaltsentscheidungen abhängen, sondern über einen längeren Zeitraum planbar sein.
Auf Kritik stößt das Vorhaben vor allem bei der Opposition. Der AfD-Abgeordnete Stefan Henze warnt davor, Schulden in eine bundeseigene Gesellschaft auszulagern. Nach seiner Darstellung legt der Entwurf keine Obergrenze für die Verschuldung der Gesellschaft fest. Zudem sei eine geringere parlamentarische Kontrolle vorgesehen, weshalb er von einem weiteren Schattenhaushalt spricht. Die Gesellschaft würde damit Finanzmittel bewegen, ohne dass der Bundestag diese Vorgänge im selben Umfang überblicken könnte wie im regulären Haushalt.
Auch der Linken-Abgeordnete Jorrit Bosch hält die Pläne für teuer und riskant. Seine zentrale Argument lautet, dass sich der Bund günstiger verschulden könne als die Gesellschaft. Eine Finanzierung über eine eigene Gesellschaft würde daher aus seiner Sicht höhere Kosten verursachen, die am Ende der Steuerzahler trägt. Bosch sieht darin ein Risiko für die öffentlichen Finanzen, das nach seiner Einschätzung nicht gerechtfertigt sei.
Die Warnungen beschränken sich nicht auf die Opposition. Auch der Bundesrechnungshof rät von den Plänen ab. Die Behörde, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes prüft, sieht in dem Konstrukt ebenfalls Probleme. Dass ausgerechnet eine unabhängige Prüfinstanz Bedenken äußert, dürfte die Debatte im Parlament weiter anheizen.
Offen bleibt zunächst, wie groß die gesamte Investitionslücke bei den Autobahnen tatsächlich ist. Der Bericht nennt dafür keine Summe, sodass sich der finanzielle Umfang der Reform derzeit nur grob einordnen lässt. Ebenso ist unklar, wann der Bundestag abschließend über den Entwurf abstimmen wird und wie hoch das konkrete Kreditvolumen am Ende ausfallen soll. Auch die künftigen Schuldengrenzen für die Gesellschaft sind bislang nicht geklärt. Damit bleiben wesentliche Fragen offen, bevor die Reform in Kraft treten kann.
Quelle: stern.de
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