Die internationale Staatengemeinschaft hat in Wien beschlossen, Verhandlungen über ein neues Abkommen gegen Umweltkriminalität aufzunehmen. Ziel ist es, grenzüberschreitende Delikte gegen die Umwelt künftig mit einem verbindlichen gemeinsamen Rahmen besser zu bekämpfen.
Umweltkriminalität umfasst Straftaten wie den illegalen Handel mit Wildtieren und Pflanzen, die unerlaubte Entsorgung von Abfällen oder die Verschmutzung von Gewässern und Böden. Solche Taten machen häufig nicht an Landesgrenzen halt, weshalb einzelne Staaten allein oft nur begrenzt wirksam eingreifen können. Mit dem Beschluss in der österreichischen Hauptstadt setzen die beteiligten Länder auf eine stärkere Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg.
Die geplanten Verhandlungen sollen die Strafverfolgung, den Informationsaustausch zwischen Behörden und die gegenseitige Rechtshilfe verbessern. Auch Fragen der Prävention und der Durchsetzung bestehender Umweltvorschriften dürften dabei eine Rolle spielen. Einzelheiten zu Zeitplan, Inhalten und den konkreten Verpflichtungen der Staaten lagen zum Zeitpunkt der Meldung nicht vor.
Für die Region und für Deutschland ist das Vorhaben insofern bedeutsam, als illegale Abfallexporte und der Handel mit geschützten Arten auch Europa betreffen. Ein international abgestimmtes Vorgehen soll verhindern, dass Täter in andere Rechtsräume ausweichen. Ob und wann das neue Abkommen tatsächlich zustande kommt, wird sich erst im Verlauf der Verhandlungen zeigen.
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