Der Streit um die Zuckersteuer ist für Baden-Württemberg längst keine ferne Berliner Debatte mehr. Während das Bundesfinanzministerium den geplanten Einstieg für 2027 vorbereitet, wird im Südwesten seit Monaten darüber gestritten, ob eine solche Abgabe sinnvoll ist. Mit den jetzt bekannt gewordenen Eckpunkten verschärft sich der Konflikt, weil die Steuer deutlich mehr Produkte erfassen könnte als klassische Cola und Limonade.
Nach dem am 25. August öffentlich berichteten Modell des Bundesfinanzministeriums sollen drei Stufen gelten. Ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter wären 26 Cent je Liter fällig, ab 7 Gramm 32 Cent und ab 10 Gramm 38 Cent. Auch Getränke, die ausschließlich mit Süßstoffen gesüßt sind, sollen mit 26 Cent je Liter belastet werden.
Der mögliche Produktkreis reicht von Softdrinks über Eistee und trinkfertigen Kaffee bis zu Pflanzendrinks, Milchmischgetränken, Nektaren, Smoothies, Biermischgetränken sowie alkoholfreiem Bier und Wein. Reine Milch und 100-prozentiger Fruchtsaft sollen ausgenommen bleiben. Sirupe, Konzentrate und Granulate werden mitgedacht, damit die Steuer nicht durch andere Verkaufsformen umgangen werden kann. Eine allgemeine Steuer auf feste Süßwaren ist in den aktuell berichteten Eckpunkten dagegen nicht vorgesehen.
Im Südwesten stehen die Positionen schon lange gegeneinander
Baden-Württembergs Gesundheitsminister Lucha von den Grünen sprach sich bereits im April für eine Zuckersteuer aus. Sein Argument: Prävention müsse stärker greifen, besonders dort, wo gesundheitliche Risiken sozial ungleich verteilt sind. Für die Grünen passt die Abgabe damit in eine Politik, die Hersteller zu weniger Zucker bewegen und langfristig Krankheitskosten senken soll.
Die AfD-Fraktion im Landtag hält dagegen. Sie lehnt eine Zuckersteuer ab und setzt nach eigener Darstellung auf Aufklärung und Eigenverantwortung. Das Thema ist inzwischen auch parlamentarisch im Landtag angekommen: Im August wurde ein Antrag zur geplanten Einführung einer Zuckersteuer eingebracht.
Auch die CDU trägt einen inneren Konflikt mit sich. Auf dem Bundesparteitag in Stuttgart im Februar lehnten die Delegierten einen Antrag zur Einführung einer Zuckersteuer ab, obwohl Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther dafür geworben hatte. Die Entscheidung fiel also ausgerechnet in Baden-Württemberg – und zeigt, dass die Diskussion nicht sauber entlang einer einfachen Regierungs-Oppositions-Linie verläuft.
Der Berliner Entwurf geht über den ursprünglichen Plan hinaus
Die FinanzKommission Gesundheit hatte zunächst ein engeres Modell vorgeschlagen. Es sollte vor allem besonders zuckerreiche Getränke treffen, Schwellen bei 5 und 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter setzen und künstlich gesüßte Getränke ausnehmen. Die Abgabe sollte möglichst nah beim Hersteller ansetzen, damit Unternehmen einen Anreiz bekommen, Rezepturen zu verändern.
Die Kommission erwartete rund 450 Millionen Euro Einnahmen im Jahr und Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung von etwa 20 bis 170 Millionen Euro. Inzwischen nennt die Bundesregierung höhere Summen. Gesundheitsministerin Nina Warken sprach im Juli von rund 650 Millionen Euro für 2027. Beim sehr breiten Modell des Finanzministeriums werden in der politischen Debatte sogar Einnahmen in Richtung zwei Milliarden Euro genannt.
Das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium bremst deshalb. Es hält die Ausweitung auf Schorlen, Smoothies und reine Süßstoffgetränke für zu weit und möchte sich stärker am ursprünglichen Gesundheitsmodell orientieren. Der Konflikt betrifft damit zwei Fragen gleichzeitig: Wie konsequent soll der Staat den Zuckergehalt steuern – und wie viel fiskalisches Interesse darf in einer Gesundheitssteuer stecken?
Was die Steuer im Südwesten praktisch bedeuten würde
Für Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen Freiburg, Waldshut und Stuttgart ist wichtig: Ein Steuersatz von beispielsweise 38 Cent je Liter bedeutet nicht automatisch, dass der Regalpreis genau um 38 Cent steigt. Hersteller und Händler können die Belastung unterschiedlich weitergeben. Vor allem können Hersteller Rezepturen verändern, um eine niedrigere Steuerstufe zu erreichen.
Gerade diese Reformulierung war das Kernargument der ursprünglichen Kommission. Wenn ein Getränk von mehr als 10 Gramm Zucker auf weniger als 7 Gramm je 100 Milliliter kommt, würde es nach dem jetzt diskutierten Stufenmodell deutlich geringer belastet. Bei Zero-Getränken funktioniert dieser Anreiz jedoch nicht, weil dort kein Zucker mehr reduziert werden kann. Deshalb ist ihre Einbeziehung politisch besonders umstritten.
Für den Handel im Südwesten kommt hinzu, dass sehr unterschiedliche Produktgruppen betroffen sein könnten. Die konkrete Wirkung hängt davon ab, ob das Gesetz am Ende wirklich Pflanzendrinks, Milchmischungen, Smoothies und alkoholfreie Getränke in der jetzt diskutierten Breite einbezieht. Solange kein fertiger Gesetzentwurf vorliegt, bleiben Preisauswirkungen und Marktreaktionen offen.
Finanzminister Lars Klingbeil will die Steuer 2027 einführen, hat aber den genauen Starttermin noch nicht festgelegt. Vorher muss die Bundesregierung den Konflikt zwischen Finanz-, Gesundheits- und Landwirtschaftspolitik lösen. In Baden-Württemberg dürfte die Debatte parallel weiterlaufen: mit einem grünen Gesundheitsminister, einer ablehnenden AfD-Fraktion und einer CDU, deren Bundesparteitag in Stuttgart einer Zuckersteuer erst vor wenigen Monaten eine Absage erteilt hat. Welche dieser Linien am Ende das Bundesgesetz prägt, entscheidet sich mit dem konkreten Entwurf.

