Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin wächst der Unmut über die Justiz. Führende Politiker der Union verlangen eine lückenlose Aufklärung, warum der tatverdächtige Abdul B. auf freiem Fuß bleiben konnte, obwohl er den Behörden bekannt und bereits verurteilt war. „Da fehlen schon die Worte“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) im RBB. Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte eine genaue Prüfung des Falles an.

Abdul B., ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln, war am Samstagabend am Steuer eines Vans in eine Menschenmenge am Rande des CSD-Umzugs gefahren. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen erlitten Verletzungen. Der Tatverdächtige selbst wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte. Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass der Einsatz tödlich endete.

Der Fall wirft schwere Fragen auf: Abdul B. war den Sicherheitsbehörden schon länger bekannt. Er hatte mehrfach versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nach vergeblichen Versuchen wurde er im November 2025 bei seiner Rückkehr aus dem Libanon am Berliner Flughafen festgenommen. Nach längerer Untersuchungshaft verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am 12. Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Gericht hob jedoch den bestehenden Haftbefehl auf und setzte die Strafe zur Bewährung aus, mit einer sechsmonatigen Entscheidungsfrist.

Diese Entscheidung sorgt nun für Empörung. „Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde“, sagte Dobrindt in der ARD. „Dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar.“ Auch Wegner zeigte sich fassungslos: „Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht. Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Ich will das nicht bewerten – das ist die Unabhängigkeit der Justiz –, aber mir fehlen da schon die Worte.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, da sie eine höhere Strafe forderte. Die Verurteilung war daher bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig. Noch Anfang Juni hatte es Durchsuchungen an der Adresse des Tatverdächtigen in Berlin-Schöneberg gegeben – wegen eines Anfangsverdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz. Dabei wurde jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden.

Der Fall hat eine Debatte über die Angemessenheit des deutschen Terrorstrafrechts ausgelöst. Terrorismus-Experte Peter Neumann vom King's College London forderte eine Überprüfung: „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde. Die Strafen in Deutschland sind im europäischen Vergleich zu kurz. Und was bei uns noch dazu kommt, ist das Jugendstrafrecht, das den erzieherischen Gedanken voranstellt und den Schutz der Öffentlichkeit oft hinten anstellt.“ Der Deradikalisierungskurs, zu dem Abdul B. am Montag hätte erscheinen sollen, zeige zudem, dass die Maßnahmen nicht richtig gegriffen hätten.

Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte er dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“

Der Vorfall ereignete sich am Samstagabend, als Abdul B. nach ersten Erkenntnissen mit einem Van in eine Menschengruppe auf der Straße des 17. Juni fuhr. Die getötete Frau war eine 29-jährige Touristin aus Spanien. Viele der Verletzten erlitten Knochenbrüche und Prellungen. Die Polizei geht von einem islamistischen Hintergrund aus, da der Täter mehrfach Verbindungen zum IS geäußert hatte.

Die Opposition und mehrere Innenpolitiker fordern nun eine Sondersitzung des Rechtsausschusses. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte eine Überprüfung der Bewährungspraxis in Aussicht. Die Diskussion über die Balance zwischen Resozialisierung und Sicherheitsinteressen dürfte in den kommenden Tagen weiter an Fahrt gewinnen.