Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert zieht vor Gericht, um seine Kandidatur für die Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland doch noch durchzusetzen. Der Wahlausschuss hatte den Politiker von der Kommunalwahl ausgeschlossen. Sichert will diese Entscheidung nun per Gerichtsbeschluss kippen. Die Argumentation für seinen Ausschluss bezeichnete er als «absolut demokratiefeindlich».
Der Fall sorgt bereits im Vorfeld der Kommunalwahl in Niedersachsen für politischen Streit. Im Zentrum steht die grundsätzliche Frage, ob ein Ausschluss von Wahlbewerbern mit den demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes vereinbar ist. Kritiker des Vorgehens bezweifeln, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen solchen Schritt vorliegen. In der öffentlichen Debatte wird die Frage aufgeworfen, ob die Entscheidung des Wahlausschusses womöglich einen Verfassungsverstoß darstellt. Dabei stehen sich unterschiedliche Auffassungen darüber gegenüber, wie weit der Entscheidungsspielraum von Wahlausschüssen reicht und welche Rolle Gerichte in solchen Streitfragen spielen müssen.
Sichert ist Mitglied des Bundestages und gehört der AfD an. Im Landkreis Friesland an der niedersächsischen Nordseeküste wollte er für das Amt des Landrats kandidieren. Der Wahlausschuss ließ seine Bewerbung indes nicht zu. Nun soll ein Gericht klären, ob Sichert zu Unrecht von der Wahl ausgeschlossen wurde. Für den Politiker geht es dabei auch um die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Ausschlussverfahren.
Die Kommunalwahlen in Niedersachsen betreffen die Zusammensetzung von Kreistagen, Stadträten und Gemeindevertretungen. In vielen Landkreisen wird bei dieser Gelegenheit zugleich über die Besetzung des Landratsamtes abgestimmt. Die Landratswahl entscheidet darüber, wie der Landkreis künftig geführt wird. Die Entscheidung über Sicherts Kandidatur betrifft damit nicht nur die AfD, sondern auch die Wählerinnen und Wähler vor Ort, die wissen wollen, welche Kandidaten auf dem Stimmzettel stehen.
Ein gesonderter Kommentar wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob Niedersachsen mit dem Ausschluss von AfD-Kandidaten von der Kommunalwahl gegen die Verfassung verstößt. Der Vorwurf wiegt schwer, weil das passive Wahlrecht, also das Recht, selbst als Kandidat anzutreten, zu den elementaren Rechten in einer Demokratie gehört. Eine gerichtliche Entscheidung könnte dazu beitragen, diese offene Rechtsfrage zu klären.
Begleitet wird der Rechtsstreit von einer politischen Debatte, die über Friesland hinausreicht. So befasst sich auch ein Meinungsbeitrag, der in Briefform an Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens gerichtet ist, mit dem Fall. Darin wird der Umgang mit dem AfD-Kandidaten in einen größeren Zusammenhang gestellt. Die öffentliche Aufmerksamkeit richtet sich dabei nicht nur auf Sichert, sondern auch auf die Verantwortlichen, die den Ausschluss zu verantworten haben. Die Auseinandersetzung zeigt, dass der Streit nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Öffentlichkeit ausgetragen wird.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen. Entscheidend könnte die Frage sein, welche Maßstäbe an die Prüfung von Kandidaturen angelegt werden. Gibt das Gericht Sicherts Antrag statt, könnte er in Friesland doch noch antreten. Weist es den Antrag ab, bleibt der Ausschluss bestehen. Eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat das Verfahren in jedem Fall, weil es die Grenzen des Wahlrechts auslotet.
Wie schnell das zuständige Gericht entscheidet, war zunächst nicht bekannt. Sichert dürfte aber darauf drängen, dass die Klärung noch vor dem Wahltermin erfolgt. Der Fall wird damit zu einem weiteren Prüfstein für den Umgang mit AfD-Kandidaten bei Wahlen.
