Nach Kritik aus der queeren Community rückt Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel bei der Übermittlung von Meldedaten teilweise von seinem bisherigen Kurs ab. Künftig werden Änderungen des Geschlechtseintrags nicht mehr an die Polizei weitergegeben. Namensänderungen sollen dagegen weiterhin übermittelt werden. Zuvor hatten mehrere Medien über die ursprüngliche Regelung berichtet, die das Innenministerium nun teilweise zurücknimmt.

Hagel begründete die Korrektur gegenüber dem Südwestrundfunk mit Gesprächen mit Betroffenen, deren Argumente ihn überzeugt hätten. Die Änderung des Geschlechtseintrags sei für viele das Ende eines langen und oft schmerzhaften Weges. «Wer diesen Weg gegangen ist, will nicht, dass er in Behördenakten weiterreist», sagte der Minister. Zugleich machte er deutlich, dass sich die Abwägung an der Sicherheit orientiert: «Der Staat erhebt, was er für die Sicherheit braucht, und nur das.» Hagel stellte damit den Schutz persönlicher Lebenswege und die Anforderungen der Polizei gegeneinander und entschied sich für eine Lösung, die beides berücksichtigen soll.

Das Innenministerium will deshalb die Meldeverordnung präzisieren. Änderungen des Geschlechtseintrags sollen nicht mehr an die Polizei übermittelt werden. Namensänderungen werden dagegen weiterhin übermittelt, und zwar von allen Menschen, unabhängig davon, ob sie geheiratet haben, sich haben scheiden lassen oder aus anderen Gründen den Namen geändert haben. Hagel verwies darauf, dass die Polizei aktuelle und verlässliche Daten benötige, um Personen sicher identifizieren zu können. Andernfalls, so der Minister, liefen Fahndungen ins Leere, und Überprüfungen etwa bei einem Antrag auf einen Waffenschein griffen nicht.

Aus der grün-schwarzen Landesregierung kam Zustimmung. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Pascal Haggenmüller, erklärte: «Die Meldeverordnung hat in der queeren Community große Sorgen und viel Kritik ausgelöst. Diese Kritik wurde ernst genommen und hat nun zu konkreten Verbesserungen geführt.» Die Korrektur zeigt, dass der Streit um die Regelung in der Koalition und in der Öffentlichkeit Spuren hinterlassen hat, und dass das Land seine Verordnung nach dem Protest nachschärft.

Der rechtliche Rahmen ist dabei klar abgegrenzt. Welche Daten im Melderegister gespeichert werden, ist in einem Bundesgesetz festgeschrieben. Das Land regelt lediglich, wie die Daten verarbeitet oder weitergegeben werden. Innerhalb dieses Spielraums will Baden-Württemberg nun die Übermittlung an die Polizei enger fassen. Grundsätzlich speichere und aktualisiere die Polizei übermittelte Daten nur dann, wenn bereits ein polizeilicher Datensatz bestehe, sagte Hagel. Der Großteil der Daten nach einer Namensänderung werde unmittelbar gelöscht. «Das schreiben wir ausdrücklich in den Text der Verordnung», so der Minister. Die Polizei interessiere sich für Straftaten, nicht für Lebensgeschichten.

Mit der Präzisierung der Meldeverordnung setzt das Innenministerium einen Kompromiss zwischen Datenschutz und Sicherheit um. Ob die neue Regelung den Erwartungen der queeren Community entspricht, zeigt sich an ihrer praktischen Umsetzung. Die Änderungen gelten für Baden-Württemberg und betreffen die Behörden im Land, die Melddaten an die Polizei übermitteln.

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Niklas Gerhardt

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Politischer Korrespondent

Niklas Gerhardt berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.