Die Bundesregierung verschärft ihr Vorgehen gegen Steuerbetrug und Finanzkriminalität. Finanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig stellten am Mittwoch in Berlin einen Aktionsplan vor, der 26 konkrete Maßnahmen umfasst. Ziel ist es, Steuerhinterziehung künftig als Verbrechen einzustufen und die Möglichkeiten für Täter einzuschränken, sich durch Selbstanzeige vor einer Bestrafung zu schützen.

Kern des Aktionsplans ist die geplante Neuregelung der Selbstanzeige. Bislang konnten Steuerhinterzieher durch eine nachträgliche Offenlegung ihrer unversteuerten Einkünfte in vielen Fällen Straffreiheit erlangen. Diese Praxis soll grundlegend geändert werden: Eine Selbstanzeige soll nicht mehr generell zur Straffreiheit führen. Damit will die Regierung verhindern, dass gut informierte Steuerbetrüger diese Regelung gezielt ausnutzen, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Klingbeil betonte bei der Vorstellung des Plans: «Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein.»

Der Aktionsplan sieht zudem eine deutliche personelle Aufstockung der Ermittlungsbehörden vor. Beim Zoll soll ein zentrales Fahndungszentrum für Finanzkriminalität eingerichtet werden, das die Bekämpfung von Steuerbetrug und Geldwäsche bündelt und effizienter gestaltet. Die Regierung erhofft sich davon schnellere und gezieltere Ermittlungen, insbesondere bei komplexen internationalen Steuerdelikten. Auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden – von der Steuerfahndung über den Zoll bis hin zur Justiz – soll intensiviert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt des Maßnahmenpakets ist die Verschärfung der Strafen für Steuerhinterziehung. Künftig soll Steuerhinterziehung in schweren Fällen als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen eingestuft werden können. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die Täter, darunter höhere Mindeststrafen und die Möglichkeit von Vermögenseinziehungen. Der Vermögenseinzug soll beschleunigt werden, um sicherzustellen, dass illegal erlangte Gelder und Vermögenswerte schneller vom Staat eingezogen werden können. Experten bewerten diesen Punkt als einen Durchbruch im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität.

Die Maßnahmen richten sich nicht nur gegen Steuerbetrug im engeren Sinne, sondern auch gegen Geldwäsche, die häufig mit Steuerdelikten einhergeht. Die Regierung will die Transparenz bei Finanztransaktionen erhöhen und die Kontrollmöglichkeiten der Behörden ausweiten. Dazu gehören schärfere Meldepflichten für Banken und Finanzdienstleister sowie eine verbesserte internationale Zusammenarbeit, um grenzüberschreitende Steuerbetrugsfälle effektiver verfolgen zu können. Deutschland steht hier in der Pflicht, europäische und internationale Standards umzusetzen und weiterzuentwickeln.

Die Opposition begrüßte die grundsätzliche Stoßrichtung des Aktionsplans, forderte jedoch konkretere Angaben zur Finanzierung und zur personellen Ausstattung der neuen Fahndungszentren. Auch aus der Wirtschaft kamen Stimmen, die vor einer übermäßigen Belastung von Unternehmen warnten, die sich in komplexen Steuerfragen oft in einer Grauzone bewegten. Die Regierung versprach, die Maßnahmen so auszugestalten, dass sie gezielt Kriminelle treffen, ohne die Wirtschaft unnötig zu behindern.

Der Aktionsplan ist Teil einer umfassenderen Strategie der Bundesregierung, die Integrität des Steuersystems zu stärken und das Vertrauen der Bürger in die Steuergerechtigkeit zu erhöhen. Klingbeil und Hubig kündigten an, die Umsetzung der Maßnahmen in den kommenden Monaten eng zu begleiten und bei Bedarf nachzubessern. Die ersten gesetzlichen Änderungen sollen noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.