Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat Strafanzeige gegen den AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla gestellt. Wie der Verband mitteilte, wirft er dem Politiker Volksverhetzung und Beleidigung vor. Hintergrund ist ein Wahlkampfauftritt Chrupallas in Grimmen in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem er das Wort „Zigeuner“ verwendet hatte.
Der Zentralrat reagierte damit auf eine Äußerung, die bei dem Auftritt in der Kleinstadt im Landkreis Vorpommern-Rügen gefallen war. Chrupalla hatte in seiner Rede den Begriff benutzt, der von Sinti und Roma als diskriminierend abgelehnt wird. Der Verband sieht darin eine strafrechtlich relevante Herabwürdigung der Minderheit und schaltete die Justiz ein.
Die Strafanzeige richtet sich ausdrücklich gegen den Bundesvorsitzenden der AfD persönlich. Der Zentralrat begründet den Schritt mit der Notwendigkeit, rassistischen Äußerungen im politischen Raum entschieden entgegenzutreten. Die Verwendung des Begriffs „Zigeuner“ sei nicht nur verletzend, sondern auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es aus dem Verband.
Chrupalla hatte den Auftritt in Grimmen im Rahmen des Bundestagswahlkampfs absolviert. Die genaue Wortwahl und der Kontext der Äußerung sind bislang nicht vollständig öffentlich dokumentiert. Der AfD-Chef selbst hat sich bislang nicht zu der Anzeige geäußert. Auch die zuständige Staatsanwaltschaft hat noch keine Stellungnahme abgegeben, ob sie Ermittlungen aufnimmt.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist die größte Interessenvertretung der Sinti und Roma in Deutschland. Er setzt sich seit Jahrzehnten für die Anerkennung der Minderheit und gegen Diskriminierung ein. Immer wieder mahnt der Verband einen respektvollen Umgang in der politischen Debatte an und beobachtet die Verwendung rassistischer Begriffe durch Politiker aller Parteien.
Der Begriff „Zigeuner“ gilt in Deutschland als diskriminierend und wird von vielen Angehörigen der Minderheit als Beleidigung empfunden. In der Vergangenheit haben Gerichte die Verwendung des Begriffs in bestimmten Kontexten als strafbar eingestuft. Die Entscheidung über die Aufnahme von Ermittlungen liegt nun bei der Staatsanwaltschaft.

