Ungarns neuer Regierungschef Peter Magyar will die Dauer der Abgeordnetentätigkeit im Parlament auf zwölf Jahre begrenzen. Die Regelung ist Teil eines Pakets von Verfassungsänderungen, das Magyar nach eigenen Angaben ins Parlament eingebracht hat. Die Neuregelung soll erst mit der turnusmäßigen Parlamentswahl im Jahr 2030 in Kraft treten, wie Magyar auf Facebook mitteilte. Das derzeitige Parlament bleibt von der Begrenzung unberührt.

Die Ankündigung erfolgt wenige Wochen, nachdem Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament bereits eine Verfassungsänderung beschlossen hatte, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Diese Regelung verhindert, dass der im April abgewählte Rechtspopulist Viktor Orban erneut Regierungschef werden kann. Orban hatte das Land von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Auch Magyar selbst kann demnach höchstens einmal wiedergewählt werden.

Die Begrenzung der Abgeordnetentätigkeit auf zwölf Jahre hatte Magyar bereits vor zwei Wochen angekündigt. Anders als die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten war dies nicht Teil seiner Wahlversprechen. Die Ankündigung stieß in Teilen der Öffentlichkeit auf Kritik. Magyar räumte ein, dass es sowohl kritische als auch zustimmende Reaktionen gegeben habe. Zehntausende hätten online Anmerkungen, Kommentare und Verbesserungsvorschläge eingereicht, sagte er.

Die neue Regelung hätte weitreichende Folgen für die politische Landschaft Ungarns. Der heute 63-jährige Viktor Orban, der von 1990 bis zu seiner Abwahl ununterbrochen dem Parlament angehörte, wäre in vier Jahren von einer erneuten Kandidatur ausgeschlossen. Das Mandat, das er bei der Wahl im April als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an. Die Begrenzung würde auch andere langjährige Abgeordnete betreffen, die seit mehr als zwölf Jahren im Parlament sitzen.

Das Verfassungspaket, das das Parlament in den kommenden Wochen beschließen könnte, sieht weitere tiefgreifende Änderungen vor. Dazu gehört die Absetzung des noch von Orban eingesetzten Staatspräsidenten Tamas Sulyok. Zudem sind Alters- und Mandatsbegrenzungen für Verfassungsrichter und Richter des Obersten Gerichts geplant. Diese Maßnahmen sollen nach Angaben Magyars dazu führen, dass diese Gremien verjüngt und versachlicht werden können. Derzeit sind sie nach Einschätzung der neuen Regierung mit Orban-Loyalisten besetzt.

Die geplanten Verfassungsänderungen markieren einen deutlichen Bruch mit der Ära Orban, die von einer zunehmenden Konzentration der Macht auf den Ministerpräsidenten und seine Partei geprägt war. Kritiker hatten Orban vorgeworfen, die ungarische Demokratie systematisch abzubauen und die Justiz sowie andere staatliche Institutionen mit Gefolgsleuten zu besetzen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, diese Strukturen aufzubrechen und die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken.

Die Tisza-Partei verfügt im Parlament über die notwendige Zweidrittelmehrheit, um die Verfassungsänderungen durchzusetzen. Beobachter erwarten, dass die Abstimmungen in den kommenden Wochen stattfinden werden. Die Opposition hat die Pläne grundsätzlich begrüßt, fordert aber weitere Reformen, um die demokratischen Institutionen des Landes zu stärken. Die Europäische Union, die Ungarn wegen Verstößen gegen Rechtsstaatsprinzipien mehrfach kritisiert hatte, beobachtet die Entwicklungen aufmerksam.

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Reporterin

Theresa Jungmann berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.