Die schwarz-rote Koalition hat ihre umstrittene Gesundheitsreform gegen erheblichen Widerstand durchgesetzt. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat billigten am Freitag das milliardenschwere Sparpaket, das die gesetzlichen Krankenkassen entlasten und weitere Beitragserhöhungen verhindern soll. Im Bundestag stimmten 319 Abgeordnete für das Gesetz, 286 votierten dagegen, vier enthielten sich. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte die Reform in der Debatte als notwendigen Schritt. „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung“, sagte sie. Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt“, betonte Warken.
Das Paket sieht umfangreiche Ausgabenbremsen vor, die Praxen, Kliniken, Apotheken und die Pharmabranche betreffen. Gleichzeitig müssen Versicherte höhere Zuzahlungen und Einschnitte hinnehmen. Die Zuzahlungen für Medikamente werden von bisher 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Allerdings wurde die ursprünglich geplante jährliche Anpassung dieser Beträge gestrichen. Auch die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, wobei die Ausnahmen weiter gefasst wurden als zunächst vorgesehen. So bleibt die Mitversicherung etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren erhalten, statt wie ursprünglich geplant unter sieben Jahren.
Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner müssen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Die Koalition entschied zudem, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst geplant. Der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro soll 2027 um 1,35 Milliarden Euro sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Auch bei den geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller gab es Änderungen.
Das Sparziel für 2027 hatte Warken angesichts zuletzt rasant steigender Ausgaben auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, blieb zunächst unklar. Generell zielt das Gesetz darauf ab, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa homöopathische Leistungen auf Kassenkosten.
Die Opposition übte scharfe Kritik an der Reform. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann warf der Koalition vor, ein „mit heißer Nadel gestricktes“ Gesetz vorgelegt zu haben, das die eigentlichen Kostentreiber schone. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, sagte sie. Haßelmann bezog sich damit auf die geplante Streichung eines Mindesthonorarmechanismus und die Rücknahme einer erst 2025 eingeführten Vergütungsgarantie in der Psychotherapie. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess von der AfD bezeichnete die Reform als „Einladung zum Rückzug aus der Versorgung“.
Gegen die Einschnitte hatte es in den vergangenen Wochen heftige Proteste gegeben, begleitet von Warnungen aus dem gesamten Gesundheitswesen vor Verschlechterungen der Versorgung. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. Die Reform ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat, was bedeutet, dass die Länderkammer die Umsetzung nicht blockieren konnte. Mit der Verabschiedung von Bundestag und Bundesrat ist der Weg für die umstrittenen Neuerungen nun frei.
