Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf ein umfassendes Reformpaket geeinigt, das insgesamt 34 Punkte umfasst. Ziel der schwarz-roten Koalition ist es, Deutschland zu modernisieren, die Wirtschaft wieder anzukurbeln und den Sozialstaat zukunftsfest zu machen. Die Einigung kommt zu einem Zeitpunkt, als Umfragen zufolge immer weniger Bürger der Bundesregierung zutrauten, die drängenden Probleme des Landes zu lösen.

Ein zentraler Bestandteil des Pakets sind Steuerentlastungen für Millionen von Steuerzahlern, die ab dem 1. Januar des kommenden Jahres greifen sollen. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes sowie eine Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags. Zudem soll die Progression bei der Einkommensteuer abgeflacht werden. Von diesen Maßnahmen sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro würde demnach um bis zu 600 Euro jährlich entlastet. Das gesamte Entlastungsvolumen beziffert die Koalition auf rund zehn Milliarden Euro.

Zur Gegenfinanzierung plant die Koalition eine Verschärfung der sogenannten Reichensteuer. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro greifen. Bei einem Einkommen von 280.000 Euro soll der Satz auf 47 Prozent steigen. Eine Erhöhung der Erbschaft- oder Vermögensteuer ist dagegen nicht vorgesehen. Steigen soll auch der pauschale Steuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent, während die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen gekürzt wird.

Im Bereich des Arbeitsmarktes sind ebenfalls weitreichende Änderungen geplant. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, und die Strafen für das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden erhöht. Künftig muss eine solche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. Um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, wird die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen auf maximal 48 Monate mit einer sechsmaligen Verlängerungsmöglichkeit verdoppelt. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, die bis zum 31. Dezember 2030 eingestellt werden. Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten kommt hingegen nicht.

Für Hochverdiener wird die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Um den schnellen Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver zu machen, sollen die Steuern auf Abfindungen sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht, und steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt. Zudem will die Koalition die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern und ein Programm «zweite Chance» entwickeln.

Zur Förderung von Wachstum und Gerechtigkeit sollen Zukunftsbranchen konsequent unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für den Automobilsektor, die chemische und pharmazeutische Industrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, den Maschinenbau, die Batteriezellen- und Halbleiterproduktion sowie den Bereich der Künstlichen Intelligenz. Bereits im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen vorlegen. Dazu gehört ein möglichst umfassender Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden. Per Haftbefehl gesuchte Personen oder Menschen, die sich unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, sollen keine Leistungen mehr erhalten.

Der nationale Datenschutz soll vereinfacht werden. Die Koalition will konsequent alle Spielräume nutzen, die die Datenschutzgrundverordnung hergibt. Auf EU-Ebene will sie darauf hinwirken, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Bereiche der Datenverarbeitung – etwa Kundenlisten von Handwerkern – von der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Dies soll auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten in Vereinen gelten.

Beim Bürokratieabbau sieht das Paket vor, dass gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Bestehen bleiben nur solche, deren Notwendigkeit von den zuständigen Ministerien explizit begründet wird oder die in Rechtsverordnungen als weiter geltend bestimmt werden. Alle Dokumentationspflichten sollen mit dem Ziel überprüft werden, innerhalb eines Jahres jede vierte abzuschaffen – ausgenommen Pflichten aus EU-Recht oder verfassungsrechtlich gebotene. Die Abgabe von Steuererklärungen für Bürger soll erleichtert werden. Die Finanzminister von Bund und Ländern sollen gemeinsame Vorschläge erarbeiten. In einem ersten Schritt wird eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung eingeführt. Die Finanzämter werden verpflichtet, Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer zu vergeben.

Der Streit um die Sicherung des Rentensystems war bereits vor dem Koalitionsausschuss entschärft worden, nachdem die dafür eingesetzte Kommission fristgerecht ihren Reformkatalog vorgelegt hatte. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärten, die 33 Punkte würden eins zu eins umgesetzt. Ein zentraler Baustein ist die Einführung einer «Kapitalrente», für die der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht wird. Vorgesehen ist auch eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters über 67 Jahre hinaus in den nächsten Jahrzehnten in kleinen Schritten. Die vorgezogene Rente ohne Abschläge bleibt bestehen, wird aber an die steigende Lebenserwartung angepasst.

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Nachrichtenredakteurin

Nora Dietrich berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.