Das Bundeskabinett hat die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegte Einkommensteuerreform auf den Weg gebracht. Die schwarz-rote Koalition will damit angesichts gestiegener Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten ein Entlastungssignal setzen. Profitieren sollen nach den Plänen vor allem Millionen Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Reform soll in zwei Stufen Anfang 2027 in Kraft treten und ab 2028 jährlich Entlastungen von rund zehn Milliarden Euro bringen.
Klingbeil, der den Kabinettsbeschluss wegen einer Panne am Regierungsflieger nur aus der Ferne verfolgen konnte, warb für das Vorhaben: „Familien mit Kindern können mit unserer Reform ab 2028 mehr als 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben als heute. Das sollte niemand kleinreden.“ Der Vizekanzler war von einer USA-Reise nicht rechtzeitig nach Berlin zurückgekehrt. Das Volumen der Reform hatten die Spitzen von Union und SPD bereits Anfang Juli im Koalitionsausschuss festgelegt, nun setzt das Finanzministerium diese politische Einigung nach eigenen Angaben „eins zu eins“ um.
Kernpunkt der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags, also des Einkommensteils, der zur Sicherung des Existenzminimums steuerfrei bleibt. Er soll schrittweise von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Zudem soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent künftig später greifen, nämlich ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro statt bisher ab 69.879 Euro. Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, teilte das Ministerium mit. Davon profitieren mittlere Einkommen am stärksten.
Für sehr hohe Einkommen sieht der Entwurf eine Aufspaltung der bestehenden „Reichensteuer“ vor. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig schon ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten statt bisher ab 277.826 Euro. Ab 280.000 Euro soll eine neue „Superreichensteuer“ von 47 Prozent erhoben werden. Klingbeil nannte den etwas größeren Beitrag der Spitzeneinkommen am obersten Ende „eine Frage der Fairness“. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, mit dem Beschäftigte Ausgaben wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen können, soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden.
Das Kindergeld soll im kommenden Jahr von derzeit monatlich 259 Euro auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 9.756 Euro zunächst auf 10.056 Euro und dann auf 10.236 Euro angehoben werden. Auch bei den steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit sind Änderungen geplant: Der maximal zulässige Stundenlohn soll von 50 auf 75 Euro erhöht werden, sodass Beschäftigte mehr von ihren Zuschlägen behalten können. Bei Handwerkerleistungen soll die Möglichkeit, sie von der Steuer abzusetzen, etwas reduziert werden.
Das Finanzministerium rechnet vor, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen durch die Reform mehr Netto vom Brutto haben werde. Ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern könne 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur mit 5.000 Euro brutto liege die Steuerentlastung 2028 bei etwa 192 Euro.
Kritik kommt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Die Entlastungen dürften kaum die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft der Beschäftigten nicht nennenswert stärken. Der Spitzensteuersatz greife weiter zu früh und belaste so auch Beschäftigte, die nicht zu den Spitzenverdienern zählten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) monierte, die Anhebung der Reichensteuer sei faktisch eine „Mittelstandssteuer“, die Betriebe belaste, die investieren, ausbilden und Arbeitsplätze schaffen. Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch sagte der „Rheinischen Post“, geringe Entlastungen durch die Steuerreform würden durch viele Belastungen bei Abgaben und Streichungen konterkariert.
Der Entwurf kommt nun in Bundestag und Bundesrat. Die Koalition ist auf die Zustimmung der Länder angewiesen, die wie der Bund 42,5 Prozent der Einkommensteuer-Einnahmen erhalten. Im Parlament könnten weitere Entlastungswünsche auf den Tisch kommen. Das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) hatte unmittelbar vor dem Kabinettsbeschluss darauf gepocht, was Klingbeil mit einer Ermahnung konterte. Zugleich zeigte er sich offen für Änderungen, betonte aber, das Geld dafür müsse erst einmal gefunden werden.

