Der Bund will die Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in wichtigen Betrieben ausweiten. Das Bundeskabinett hat dafür zwei Entwürfe des Innenministeriums beschlossen. Ziel ist es, das Risiko von Sabotageaktionen mit extremistischem Hintergrund oder im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes zu verringern.

Die geplante Verordnung soll Einrichtungen wie die Bahn, Wasserwerke oder Talsperren besser vor sogenannten Innentätern schützen. Gemeint sind Menschen, die Zugang zu wichtigen Anlagen haben und diese gezielt beschädigen könnten. Künftig sollen Beschäftigte in deutlich mehr Betrieben überprüft werden, ob sie anfällig dafür sind, den Betrieb von innen zu sabotieren. Die bisherige Praxis reicht nach dem Verständnis der Regierung nicht mehr aus, weil sich die Gefährdungslage verändert hat.

Bei einer Sicherheitsüberprüfung prüfen Behörden vorab, ob eine Person zuverlässig ist. Sie achten unter anderem darauf, ob Hinweise auf Extremismus vorliegen oder ob sich jemand erpressen lassen könnte. Die betroffene Person muss der Überprüfung zustimmen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirkt an den Überprüfungen mit. Wie intensiv eine Prüfung im Einzelfall ausfällt, hängt davon ab, wie hoch das Sicherheitsinteresse am jeweiligen Arbeitsplatz ist. Je sensibler die Aufgabe, desto genauer fällt der Blick aus.

Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit der gestiegenen Gefahr durch Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges, etwa durch Sabotage oder Spionage. Besonders im Blick steht die hybride Bedrohung durch Russland. Nach Auskunft der Sicherheitsbehörden hat diese vor allem seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022 zugenommen. Solche Angriffe sind schwer zuzuordnen und sollen den Staat destabilisieren, ohne dass es offiziell zu einem bewaffneten Konflikt kommt.

Neu erfasst werden sollen unter anderem Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können. Ebenso betroffen sind Betreiber digitaler Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung, große Wasserwerke, die mindestens 22 Millionen Kubikmeter Trinkwasser im Jahr fördern, Steuerzentralen größerer Talsperren sowie Terminals für Flüssigerdgas, die an das Gasnetz angeschlossen sind. Gerade die Wasserwerke und Terminals zeigen, wie breit die kritische Infrastruktur inzwischen gefasst wird.

Die Länder dürfen in einigen Bereichen abweichen. Das betrifft öffentliche Wasserwerke und Rechenzentren, die Aufgaben des Landes erledigen. Damit bleibt den Ländern ein Spielraum, der die Umsetzung an regionale Gegebenheiten anpasst.

Ein zweiter Entwurf betrifft das modulare Warnsystem des Bundes, kurz MoWaS. Über dieses System warnt der Staat die Bevölkerung vor Kriegsgefahren, aber auch bei drohenden Überflutungen oder anderen Katastrophen. Künftig soll deshalb auch das technische Personal der Landesrundfunkanstalten überprüft werden, sofern es an der Verbreitung von Warnmeldungen beteiligt ist. Das Ministerium rechnet dabei mit rund 50 Fällen. Die Zahl zeigt, dass es sich um einen überschaubaren, aber sicherheitsrelevanten Personenkreis handelt.

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Niklas Gerhardt

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Politischer Korrespondent

Niklas Gerhardt berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.