Die Pflegeversicherung gerät zunehmend unter finanziellen Druck. Die Pflegekosten steigen, während immer mehr Pflegebedürftige auf immer weniger Beitragszahler kommen. Die Bundesregierung hat deshalb eine neue Reformkommission eingesetzt, die Vorschläge für eine dauerhaft stabile Finanzierung erarbeiten soll. Auf Grundlage dieser Empfehlungen will Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) bis zum 1. Juli 2027 eine große Pflegereform umsetzen.

Die 13 Experten der Kommission sollen sich bis Ende Januar mit der Frage befassen, wie das System langfristig gesichert werden kann. Das Thema betrifft nach Angaben des Gesundheitsministeriums Millionen Menschen. Im Jahr 2025 bezogen 6 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen und 415.000 Menschen aus der privaten Pflegeversicherung. Der Großteil wird ambulant oder zu Hause gepflegt, rund 800.000 Menschen leben in Pflegeheimen. Hinzu kommen viele Menschen ohne Pflegegrad, die von Angehörigen und Freunden unterstützt werden. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hatte 2025 hochgerechnet knapp eine Million Haushalte gezählt, die solche Unterstützung leisten.

Als Hauptgrund für das Finanzproblem nennt das Gesundheitsministerium die steigende Zahl der Pflegebedürftigen. Im Jahr 2005 erhielten knapp 2 Millionen Menschen Leistungen, heute sind es 6 Millionen. Die Gesellschaft altert, weshalb die Zahl weiter steigen dürfte. Gleichzeitig schrumpft die Basis der Einzahler: 1998 kamen laut Ministerium noch 29 Beitragszahler auf einen Leistungsempfänger, 2025 waren es nur noch zehn. Das Verhältnis werde sich absehbar weiter verschlechtern. Hinzu kommen gestiegene Löhne und höhere Ausgaben in der Pflege.

Bereits im September hatte die Bundesregierung kurzfristige Maßnahmen beschlossen, eine Art Notoperation. Kinderlose sollen ab Januar mehr zahlen: Ihr Beitragssatz steigt von 4,2 auf 4,5 Prozent, der allgemeine Satz liegt bei 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die Mehreinnahmen für die Pflegekassen werden zunächst auf 3,3 Milliarden Euro beziffert. Die höhere Belastung Kinderloser geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 zurück, das den Gesetzgeber aufgefordert hatte, die Leistungen von Familien bei den Beiträgen besser zu berücksichtigen. Seit 2005 gilt deshalb der höhere Satz für Kinderlose.

Außerdem steigt die Beitragsbemessungsgrenze, ähnlich wie in der Krankenversicherung. Damit wird ein größerer Teil des Einkommens beitragspflichtig. Gutverdiener ab einem Bruttogehalt von 5.812,50 Euro zahlen mehr, was jährlich 500 Millionen Euro bringen soll. Für diese Arbeitnehmer sind laut Ministerium höchstens zehn Euro zusätzlich im Monat fällig. Ab 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern geplant, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige. Außerdem sollen künftig auch Minijobs Beiträge zur Pflegeversicherung leisten, was jährlich 1,4 Milliarden Euro einbringen soll.

Die neue Kommission soll grundsätzliche Fragen klären, denn die kurzfristigen Maßnahmen lindern die Finanzprobleme nur vorübergehend. Sie soll Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung, eine bessere pflegerische Versorgung sowie eine stärkere Nutzung präventiver und rehabilitativer Angebote erarbeiten. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), verwies im Deutschlandfunk unter anderem auf die Frage der Unterbringung. Zwischenformen wie Pflege-Wohngemeinschaften fielen bisher bei den Leistungen durch das Raster, obwohl sie teils deutlich günstiger seien als Heime.

Geprüft werden soll außerdem, ob die Eigenanteile für eine Heimunterbringung begrenzt werden können. Im Schnitt müssen Bewohner im ersten Jahr im Heim inzwischen mehr als 3.300 Euro pro Monat selbst tragen. Auch die Zuschüsse der Pflegekasse für Heimbewohner, die mit der Dauer des Aufenthalts steigen, stehen zur Diskussion. Sie könnten möglicherweise gezielter an Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen gehen.

Das Gesundheitsministerium stellt klar, dass die Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995 keine Vollversicherung ist. Sie soll das Risiko der Pflegebedürftigkeit sozial absichern und die daraus entstehenden Belastungen mildern. Eine Umwandlung in eine deutlich teurere Vollversicherung ist nicht geplant. Die Kasse übernimmt deshalb nur einen Teil der Kosten für Pflege zu Hause oder im Heim. Je höher der festgestellte Pflegegrad und je länger der Heimaufenthalt, desto höher fallen die Leistungen aus.

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Theresa Jungmann

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Reporterin

Theresa Jungmann berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.