Die Präsidentin des Internationalen Auschwitz Komitees, Eva Umlauf, hat den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) dazu aufgefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen. In einem Gastkommentar für die Frankfurter Allgemeine Zeitung appelliert sie an den Regierungschef des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, die Initiative zu ergreifen.
Das Internationale Auschwitz Komitee vertritt die Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und deren Angehörigen. Mit dem Appell an Wüst wendet sich die Organisation erstmals in dieser Deutlichkeit an einen führenden CDU-Politiker, um ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD voranzutreiben.
Umlauf begründet ihren Vorstoß mit der wachsenden Gefahr, die von der AfD für die demokratische Ordnung in Deutschland ausgehe. Das Komitee sieht in der Partei eine Kraft, die sich gegen die freiheitliche Grundordnung stelle und deren Verbot daher juristisch geprüft werden müsse. Ein Verbotsverfahren kann nach Artikel 21 des Grundgesetzes nur vom Bundestag, vom Bundesrat oder von der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Der Appell an Wüst ist insofern bemerkenswert, als der nordrhein-westfälische Ministerpräsident über den Bundesrat Einfluss auf ein solches Verfahren nehmen könnte. Wüst hatte sich in der Vergangenheit mehrfach kritisch über die AfD geäußert, sich bislang aber nicht für ein Verbotsverfahren ausgesprochen. Ob er dem Drängen des Auschwitz Komitees folgen wird, ist offen.
Die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren wird seit Jahren geführt. Befürworter verweisen auf verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, die von den Verfassungsschutzbehörden mehrerer Bundesländer als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Gegner warnen vor den Risiken eines gescheiterten Verfahrens, das die Partei politisch stärken könnte.
Das Internationale Auschwitz Komitee hatte bereits in der Vergangenheit vor einer Normalisierung rechtsextremer Positionen gewarnt. Mit dem Gastkommentar in der F.A.Z. erhöht die Organisation nun den öffentlichen Druck auf die politisch Verantwortlichen, konkrete Schritte gegen die AfD einzuleiten.
Der Vorstoß fällt in eine Phase, in der die AfD in Umfragen auf Bundesebene stabil über 20 Prozent liegt und in einigen ostdeutschen Bundesländern stärkste Kraft ist. In Nordrhein-Westfalen, wo Wüst regiert, ist die Partei ebenfalls in allen Landtagen vertreten. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD wäre das erste gegen eine im Bundestag vertretene Partei seit dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands 1956.
Die Entscheidung über einen solchen Antrag liegt letztlich bei den Verfassungsorganen. Das Auschwitz Komitee kann nur appellieren, nicht aber selbst klagen. Ob der Appell an Wüst Wirkung zeigt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.

