Frankreich hat als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union ein umfassendes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren beschlossen. Nach einer breiten Mehrheit im Senat stimmte am Dienstagabend auch die Nationalversammlung in Paris mit 279 zu 81 Stimmen für das entsprechende Gesetz. Die Regelung tritt auf Wunsch von Präsident Emmanuel Macron bereits nach den Sommerferien in Kraft.
Das Gesetz sieht vor, dass Minderjährige ab dem 1. September keine neuen Konten auf Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat mehr anlegen dürfen. Für bereits bestehende Profile gilt eine Übergangsfrist von vier Monaten bis zum 1. Januar 2027. In dieser Zeit sollen die vorhandenen Konten von unter 15-Jährigen geschlossen werden, wie Macron bereits im Vorfeld angekündigt hatte. Der französische Präsident setzt sich zum Ende seiner Amtszeit besonders für diese Maßnahme ein.
Zusätzlich zum Social-Media-Verbot wird das Verbot von Mobiltelefonen an Schulen ausgeweitet. Bislang galt dieses nur in der Grund- und Mittelstufe, künftig soll es auch die Oberstufe umfassen. Ausnahmeregelungen sind jedoch erlaubt, etwa für pädagogische Zwecke oder in Notfällen. Die Schulen erhalten damit ein weiteres Instrument, um die Konzentration der Schüler zu fördern und Ablenkungen zu minimieren.
Ziel des Gesetzes ist es, die gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Online-Netzwerken auf Heranwachsende zu vermeiden. Ein Bericht der französischen nationalen Gesundheitsbehörde hatte zuvor erhebliche Risiken für die mentale Gesundheit von Jugendlichen durch die Nutzung sozialer Medien aufgezeigt. Dazu zählen Cybermobbing, der ständige Vergleich mit anderen oder mit teils unrealistischen Vorbildern sowie die Konfrontation mit brutalen Inhalten. Zudem saugen die Algorithmen laut der Studie die Aufmerksamkeit junger Menschen ein und bringen sie häufig um ihren Schlaf.
Strafmaßnahmen für Kinder oder Eltern sind in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Stattdessen werden die Plattformen in die Pflicht genommen: Sie müssen ein System zur Altersüberprüfung einrichten – gegebenenfalls mehrere parallel, um den Nutzerinnen und Nutzern eine Wahl zu lassen. Neben privaten Anbietern hat auch die EU-Kommission eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichert und alle verbotenen Apps automatisch sperren soll. Dieses System könnte künftig EU-weit zum Einsatz kommen.
Der französische Gesetzentwurf sieht einige Ausnahmen vor, etwa für „Online-Lexika“ und „digitale Projekte für Bildungszwecke“. Damit bleibt der Zugang zu Lernplattformen und Informationsdiensten für Minderjährige weiterhin möglich. Die EU-Kommission hatte Frankreich vor zwei Wochen aufgefordert, das Gesetz nachzubessern, da der ursprüngliche Entwurf des Senats nicht vollständig mit EU-Recht vereinbar gewesen sei. Insbesondere griff er in Kompetenzen der Brüsseler Kommission ein. Die französischen Parlamentarier betonten jedoch, aus den Fehlern Australiens gelernt zu haben, wo ein ähnliches Verbot von Jugendlichen leicht umgangen werden konnte. Das neue System soll daher besonders robust sein.
Vergangene Woche sprach sich zudem ein europäisches Expertengremium für ein Social-Media-Verbot in der EU für Kinder unter 13 Jahren aus. Darüber hinaus seien in den Mitgliedsländern Beschränkungen für ältere Jugendliche denkbar, solange Onlinedienste sie nicht vor Suchtgefahren, Gewaltdarstellungen und Hassrede schützten. Frankreich geht mit seinem Vorstoß nun deutlich über diese Empfehlung hinaus und setzt die Altersgrenze auf 15 Jahre fest. Die Debatte über den Schutz Minderjähriger in der digitalen Welt gewinnt damit auch auf europäischer Ebene an Dynamik.
