Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt an diesem Mittwoch über das nationale Luftreinhalteprogramm der Bundesregierung. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Der Umweltverband wirft der Bundesregierung vor, dass das Programm nicht ausreiche, um die verbindlichen Grenzwerte der Europäischen Union für Luftschadstoffe einzuhalten. Im Zentrum stehen Stickstoffdioxide und Feinstaub, die vor allem in Städten die Gesundheit belasten.

Das Luftreinhalteprogramm soll nach EU-Recht sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Emissionen von Schadstoffen wie Stickstoffoxiden, Schwefeldioxid und Feinstaub deutlich senken. Die Bundesregierung hatte das Programm im Jahr 2019 beschlossen und nach einer Überarbeitung im Jahr 2023 erneut vorgelegt. Die DUH hält die darin enthaltenen Maßnahmen jedoch für unzureichend. Sie verlangt, dass die Bundesregierung wirksamere Schritte zur Reduzierung der Luftverschmutzung ergreift. Dazu zählen aus Sicht der Kläger strengere Vorgaben für den Verkehr, die Landwirtschaft und die Industrie.

Die Verhandlung in Leipzig ist Teil einer Reihe von Verfahren, in denen Umweltverbände gegen die Bundesregierung wegen unzureichender Luftreinhaltepolitik vorgehen. Bereits in der Vergangenheit hatte die DUH erfolgreich vor Gericht erstritten, dass Städte wie München, Stuttgart oder Darmstadt Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen mussten. Das aktuelle Verfahren könnte ähnliche Folgen haben: Sollte das Gericht die Klage für begründet halten, müsste die Bundesregierung das Programm nachbessern und konkrete Maßnahmen vorlegen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, weil sie weitreichende Konsequenzen für die Luftreinhaltepolitik in Deutschland haben könnte. Die Bundesregierung argumentiert, dass sie mit dem Programm die EU-Vorgaben erfülle und dass weitere Maßnahmen vor allem auf europäischer Ebene beschlossen werden müssten. Die DUH verweist hingegen auf die anhaltende Überschreitung der Grenzwerte in vielen deutschen Städten und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken.

Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur sterben in Deutschland jedes Jahr mehrere tausend Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung. Besonders gefährdet sind Kinder, ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Die Weltgesundheitsorganisation hat die Empfehlungen für Luftschadstoffe zuletzt deutlich verschärft. Die EU-Kommission hat im Jahr 2022 eine Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorgeschlagen, die strengere Grenzwerte vorsieht und das Recht auf saubere Luft stärken soll.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem Mittwoch in Leipzig. Ein Urteil wird noch am selben Tag oder in den kommenden Wochen erwartet. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Mitgliedstaaten haben, die ähnliche Programme aufgelegt haben. In der Vergangenheit hatten Gerichte in Deutschland und anderen EU-Ländern immer wieder strengere Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durchgesetzt.

Sebastian Mertens

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Wirtschaftsanalyst

Sebastian Mertens berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.