Der Münchner Wirecard-Prozess geht in die Schlussphase. Das Gericht will den Verteidigern des früheren Vorstandschefs Markus Braun und der beiden Mitangeklagten eine zweiwöchige Frist für ihre letzten Beweisanträge setzen. Das kündigte der Vorsitzende Richter Markus Födisch am 289. Verhandlungstag des Mammutprozesses an. Verkünden will die Kammer die Frist nach jetzigem Stand am 11. November.

Sollten danach keine neuen Beweisanträge mehr eingehen, plant Födisch, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft mit deren Strafanträgen für die drei Angeklagten anzusetzen. Feste Termine für Plädoyers und Urteil gibt es bislang jedoch nicht. Nach fast vier Jahren Verhandlungsdauer rückt damit das Ende des Verfahrens um den größten Betrugsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte näher.

Die Kammer hat in den vergangenen Wochen serienweise Beweisanträge abgelehnt, teils solche, die jahrelang zurücklagen. Abgelehnt wurde auch die von den Verteidigerinnen Brauns geforderte Aussetzung des Prozesses. Die Entscheidungen zeigen, dass das Gericht das Verfahren zügig zum Abschluss bringen will.

Wirecard hatte im Juni 2020 Insolvenz angemeldet, nachdem in der Bilanz verbuchte Guthaben von 1,7 Milliarden Euro nicht auffindbar waren. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat bis heute keine Hinweise, dass dieses Geld jemals existierte. Laut Anklage erdichteten Braun und Komplizen über Jahre nicht vorhandene Umsätze, um die kreditgebenden Banken zu täuschen. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Betrugsschaden auf drei Milliarden Euro.

Der frühere Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus, der für das Unternehmen in Dubai tätig war, hat die Darstellung der Staatsanwaltschaft in allen wesentlichen Punkten bestätigt. Der Österreicher Braun, der seit über sechs Jahren in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet dagegen seit Prozessbeginn sämtliche Vorwürfe. Er argumentiert, die Geschäfte seien echt gewesen, die Gewinne seien jedoch von Jan Marsalek und Komplizen veruntreut worden.

Einen Freispruch hält das Gericht allerdings für ausgeschlossen. Richter Födisch hat Brauns Argumentation als nicht schlüssige Spekulation zurückgewiesen. Zudem hätte Braun längst aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen, wenn die Kammer ihn für unschuldig hielte.

Auch der dritte Angeklagte, der ehemalige Chefbuchhalter E., gerät zunehmend unter Druck. Er widerspricht der Anklage ebenso wie Braun. Richter Födisch konfrontierte ihn zuletzt mit offensichtlich gefälschten Kontosalden über 660 Millionen Euro aus dem März 2018, die an den Chefbuchhalter adressiert waren und bei denen nicht einmal das Datum stimmte. Der Wirecard-Treuhänder in Singapur soll seine Bestätigung der Kontostände vom Dezember 2017 angeblich bereits im März 2017 verschickt haben, was nicht möglich ist. Einen Tag später erhielt E. eine korrigierte Fassung mit richtigem Datum, in der die angeblichen Kontostände jedoch um Millionenbeträge verändert waren. E. erklärte, er sei mit den Einzelheiten nicht befasst gewesen und habe dafür keine Erklärung.

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Sebastian Mertens

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Wirtschaftsanalyst

Sebastian Mertens berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.