Die Europäische Kommission will Kommunen und Behörden einen rechtssicheren Rahmen an die Hand geben, um Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking stärker zu begrenzen. Hintergrund ist der wachsende Druck auf den Wohnungsmarkt in vielen europäischen Städten, wo Ferienwohnungen für Touristen zunehmend Wohnraum für Einheimische verdrängen. „Wir befinden uns in einer Wohnungskrise, wir müssen handeln“, sagte der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, in Brüssel. Kurzzeitvermietungen seien ein Teil des Problems, wenn auch nicht allein verantwortlich.
Die EU kann zu diesem Thema keine europaweiten verbindlichen Regeln schaffen. Der Vorschlag der Kommission richtet sich daher an die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden: Sie sollen selbst bewerten können, wie sich der Wohnungsmarkt vor Ort entwickelt, und auf dieser Grundlage Maßnahmen beschließen. Dabei geht es neben der Kurzzeitvermietung unter anderem auch um Zweitwohnungen oder längerfristigen Leerstand. Ob Maßnahmen ergriffen werden oder nicht, bleibt in nationaler, regionaler und lokaler Zuständigkeit.
Die Brüsseler Behörde betonte, dass es nicht darum gehe, bestimmte Plattformen oder Geschäftsmodelle zu regulieren. Vielmehr solle das Gesetz für mehr Rechtssicherheit sorgen, damit Kommunen handeln können, ohne gegen die Regeln des EU-Binnenmarkts zu verstoßen. Damit der Vorschlag in Kraft tritt, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig.
Jørgensen räumte ein, dass der Vorstoß die Wohnungsprobleme nicht sofort lösen werde. „Wir wissen, dass dies nicht von heute auf morgen zu erschwinglichen Wohnungen für alle in Europa führen wird – das ist klar“, sagte er. Aber dadurch könne ein Faktor angegangen werden, der dazu geführt habe, dass Menschen ihre Wohnung aufgeben und Städte verlassen.
Nach der Vorstellung des Entwurfs wurde auch Kritik laut. „Die zentrale Frage ist, warum zu wenig gebaut wird und welche europäischen Rechtsakte dem Bauen im Wege stehen“, kritisierte Markus Ferber (CSU), Abgeordneter im Europäischen Parlament. Die Kommission setze hier auf den falschen Weg. Die Präsidentin der EU-Regionen, Kata Tüttö, sprach dagegen von einem ersten wichtigen Schritt, verwies aber auf die Notwendigkeit von mehr Investitionen. Der Entwurf stehe im Widerspruch zum Vorschlag der EU-Kommission für den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034. Darin schwäche sie die Rolle der Städte und Regionen bei der Steuerung der EU-Investitionen drastisch und streiche alle Finanzinstrumente, die bisher von den lokalen Behörden zur Unterstützung und zur Verbesserung der Qualität ihrer Wohnungsbaustrategien genutzt würden.
Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund, sah gegenüber der Funke Mediengruppe die Ursache einer europäischen Wohnungskrise nicht in Kurzzeitvermietungen. „Richtig ist deshalb, dass Eingriffe nur dort möglich sein sollen, wo tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass Kurzzeitvermietungen den regulären Wohnungsmarkt über Jahre spürbar belasten“, sagte er. Dafür brauche es keine europäischen Vorgaben.
Wie groß das Problem ist, zeigen Zahlen aus Deutschland: 2025 waren nach Angaben des europäischen Statistikamts Eurostat 11,2 Prozent der deutschen Bevölkerung durch Wohnkosten überbelastet, das heißt ihre Haushalte mussten mehr als 40 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für das Wohnen aufbringen. Im EU-Durchschnitt betrifft dies 7,7 Prozent. Wie viele Wohnungen in Deutschland für kurze Zeit vermietet werden, ist unklar. Allein über die drei großen Online-Plattformen Booking, Airbnb und Expedia wurden im vergangenen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts 68,3 Millionen Übernachtungen gebucht.
Die Situation unterscheidet sich laut EU-Kommission europaweit deutlich. Besonders in Städten, die bereits unter großem Druck auf dem Wohnungsmarkt stehen, gibt es viele Kurzzeitvermietungen. Im Zentrum von Madrid kommen beispielsweise rund 40 Kurzzeitvermietungen auf 100 Wohnungen, die dem Langzeitmietmarkt zur Verfügung stehen.

