Die Agrarminister der Länder haben sich auf ein Regionalisierungsmodell für die künftigen Regeln zur Düngung in der Landwirtschaft verständigt. Danach sollen die bisherigen Roten Gebiete, in denen bei hoher Nitratbelastung nur noch eingeschränkt gedüngt werden darf, wegfallen. An ihre Stelle sollen regionale Lösungen der Bundesländer treten, die dem Verursacherprinzip stärker Rechnung tragen. Das teilte die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Bayerns Ressortchefin Michaela Kaniber (CSU), mit.
Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht einer maßgeblich vom bayerischen Bauernverband vorangetriebenen Klage stattgegeben und die bisherige Regelung mit den Roten Gebieten gekippt hatte. Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) wies darauf hin, dass eine neue Regelung zügig umgesetzt werden müsse, um Rechtsunsicherheiten rasch zu beenden. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem erreichten Kompromiss: «Wir stärken den Gewässerschutz und das Verursacherprinzip und kommen zugleich den Vorgaben der EU nach.»
Der Schritt stößt bei Wasserversorgern und Naturschutzverbänden auf scharfe Kritik. «Gewässerschutz braucht bundesweit einheitliche Regeln», heißt es in einer Mitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Die Verbandsmitglieder sind vor allem Stadtwerke, die nach eigenen Angaben 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland mit Trinkwasser versorgen. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) befürchtet dagegen mehr Bürokratie. «Was als Flexibilisierung daherkommt, droht zum Bürokratiemonster zu werden, das dem Grundwasserschutz mehr schadet, als nutzt», kritisierte Nabu-Experte Phillip Brändle.
Brändle verwies darauf, dass etwa jeder zehnte Betrieb in Deutschland Flächen über Bundeslandgrenzen hinweg bewirtschaftet. Wenn künftig Länder unterschiedliche Vorgaben zur Düngung machen, müssten Betriebe je nach Lage der Flächen verschiedene Regeln, Fristen und Nachweispflichten beachten. Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat durch intensive Landwirtschaft ist seit Jahrzehnten ein Problem und steht immer wieder im Zentrum politischer Auseinandersetzungen.
Kaniber verteidigte den Beschluss gegen die Kritik. «Niemand hat Interesse, unser Lebensmittel Nummer eins zu gefährden – schon gar nicht unsere Bäuerinnen und Bauern», sagte sie. Zugleich sprach sich Kaniber bei der Frage von tierwohlgerechten Stallumbauten für eine konsequente Förderung der Landwirte aus. «Wer Ernährungssicherheit will, muss auch die Nutztierhaltung ermöglichen», betonte sie. Wer höhere Anforderungen stelle, müsse auch ermöglichen, dass die Betriebe diese umsetzen könnten.
Landwirte fühlen sich derzeit nach Branchenangaben häufig in einem Genehmigungsdschungel gefangen, weil etwa Offenställe zwar gut für das Tierwohl sind, ihre Genehmigung umwelt- und baurechtlich aber schwierig ist. Ein Vorschlag, 20 Jahre Bestandsschutz für Stallumbauten zu gewährleisten, scheiterte den Angaben zufolge an den Agrarministern der Grünen. Die Diskussion über die künftige Ausgestaltung der Düngeregeln dürfte damit weitergehen, zumal die Umsetzung in den Ländern nun konkret vorbereitet werden muss.
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