Das Europäische Parlament hat in einer chaotischen Abstimmung grundsätzlich einer befristeten Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln zugestimmt, um private Chats auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. Die Abgeordneten verlangten jedoch Änderungen an dem Vorschlag, bevor die Regelung in Kraft treten kann. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren nun fortgesetzt werden, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten sich vor über drei Monaten noch gegen das Vorhaben gestellt hatte.

Die sogenannte Chatkontrolle war im April ausgelaufen, nachdem das Parlament sie nicht unverändert verlängern wollte. Die Übergangsregelung soll nun bis April 2028 gelten und Unternehmen wie WhatsApp, Microsoft, Google und anderen Messengerdiensten erlauben, auf ihren Plattformen private Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch zu durchsuchen. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen.

Die Regelung sieht vor, dass die Ausnahme explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglicht, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist. Stattdessen erlaubt sie dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach automatisierte Scans auf den Endgeräten der Nutzer. Experten bezeichnen dieses Verfahren als „Client-Side Scanning“. Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden.

Genau dieses Verfahren will das EU-Parlament in großen Teilen nicht mittragen. Die Abgeordneten verlangen, dass auch Inhalte, die noch verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben. Zudem wollen sie die Ausnahme nur auf bekanntes Missbrauchsmaterial beschränken. Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Regelungen nach verifizieren, um auszuschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.

Die Wende in der Debatte kam überraschend. Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer bisher nicht zustimmen, sodass Verhandlungen beider Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte. Dass sie daraufhin auslief und den Online-Plattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.

Zuletzt lag der Fokus eigentlich auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsregelung ablösen sollte. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola der Debatte dann überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber zu entscheiden.

Das Vorgehen von Metsola sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments. Die Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, beantragte ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. In der Praxis ist dieser Ablauf durchaus unüblich. Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter ihrer deutschen Delegation, Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola sogar als unzulässig kritisiert.

Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab. 276 sprachen sich für einen Stopp aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Eigentlich hat das Parlament aktuell 719 Abgeordnete. Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Die nun verabschiedete Übergangsregelung soll den Weg dafür ebnen, während die Debatte über die endgültige Ausgestaltung der Chatkontrolle weitergeht.