Der Entertainer Hape Kerkeling hat der AfD wegen der Relativierung des Nationalsozialismus Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen und die Politik aufgefordert, ein Verbotsverfahren gegen die Partei anzustoßen. Bei einer Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtags in Erfurt sagte Kerkeling, wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlose und umdichte, verwirke jede politische Daseinsberechtigung in der Demokratie.
«Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig», sagte Kerkeling mit Blick auf die AfD, die in Thüringen mit ihrem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde. Das Versprechen des Staates laute: «Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland.»
Der Entertainer sprach nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Sein Großvater war wie Zehntausende andere Menschen von den Nationalsozialisten in das Konzentrationslager Buchenwald bei Weimar verschleppt worden. Bereits im April hatte Kerkeling eine viel beachtete Rede beim Gedenken an die Befreiung des Lagers gehalten. Die Linke-Fraktion hatte ihn zu der ersten Anhörung eines Landesparlaments zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren eingeladen.
Thüringen, wo die NSDAP früher als anderswo Anfang der 1930er Jahre die Macht übernahm und wo Buchenwald liegt, habe erfahren, «wie eine Demokratie sich selbst abschafft, wenn genügend Menschen wegschauen», sagte Kerkeling. Angst, Lügen und Hass seien die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie gewesen und sie seien es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei. Wer die Verbrechen von 1933 bis 1945 relativiere, verharmlose oder bagatellisiere, verlasse den Boden des Grundgesetzes. Wer Menschen gezielt verängstige – mit Behinderung, anderem Glauben, anderer Hautfarbe, queer oder transgender –, verletze ihre vom Grundgesetz geschützte Würde.
Kerkeling beschränkte sich in seinem Auftritt auf den Umgang der AfD mit der deutschen Geschichte. Er appellierte an die Abgeordneten, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Gerade aus Thüringen sollte ein solches Signal kommen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition, sagte er.
Bei der Anhörung im Justizausschuss kamen vor allem Verfassungsrechtler und andere Experten zu Wort, etwa vom Institut für Menschenrechte oder von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie erörterten das Für und Wider eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Das Verfahren müsste vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt werden und setzt den Nachweis voraus, dass die Partei aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung kämpft.
Die AfD ist in Thüringen besonders stark. Der Landesverfassungsschutz beobachtet den Landesverband als gesichert rechtsextremistisch. Ein Verbotsverfahren auf Bundesebene wird seit Jahren diskutiert, bislang aber nicht eingeleitet. Die Anhörung im Erfurter Landtag war die erste ihrer Art in einem deutschen Landesparlament.
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