Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorerst gestoppt. Wie aus Regierungskreisen verlautete, sei der Vorschlag innerhalb der Regierung nicht mehrheitsfähig. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung darüber berichtet. Der Entwurf war erst am Mittwoch von Klingbeil zur Abstimmung an die Ministerien geschickt worden.
In Regierungskreisen heißt es, Klingbeils Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form nicht durchsetzbar. Das Finanzministerium äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorgang. Die geplante Zuckersteuer liegt damit auf Eis.
Mit der Steuer wollte Klingbeil nicht nur Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen, sondern auch Getränkehersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken und gesündere Alternativen anzubieten. Laut dem Entwurf sollte die Steuer für alle Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter gelten. Zero-Getränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, sollten ebenso ausgenommen werden wie reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Die Höhe der Steuer sollte vom Zuckergehalt abhängen und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen.
Die Steuer sollte nach dem Entwurf ab dem 1. Juli 2027 greifen. Das Finanzministerium rechnete mit jährlichen Einnahmen von rund einer Milliarde Euro. Konkret wurden für das erste Jahr 945 Millionen Euro veranschlagt, im zweiten Jahr 1,155 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2031 sollten die Einnahmen auf 1,18 Milliarden Euro steigen.
Widerstand gegen die Pläne kam vor allem aus der Unionsfraktion. Auch mehrere Bundesländer lehnen die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als «Belastung für mittelständische Getränkehersteller». Aus der Wirtschaft gab es ebenfalls umgehend kritische Stimmen. Angesichts dieser Ablehnung sah sich das Kanzleramt offenbar veranlasst, den Entwurf zunächst nicht weiter zu verfolgen.
Ob und in welcher Form die Zuckersteuer zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgegriffen wird, ist derzeit offen. Die Diskussion über gesundheitspolitische Lenkungsabgaben dürfte damit vorerst nicht abgeschlossen sein.
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