Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich vom Prinzip der einstimmigen Beschlüsse verabschiedet. Wie aus dem Kreis der Innenministerinnen und Innenminister bekannt wurde, gilt künftig ein Beschluss als gefasst, wenn mindestens 13 der 16 Länder zustimmen. Die Entscheidung sei bereits vor einigen Tagen per Umlaufbeschluss getroffen worden, hieß es.

Die IMK ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an den Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil. Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den regulären Sitzungen, die zweimal im Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage vor.

Die IMK verfügt über keine Geschäftsordnung. Das bisherige Einstimmigkeitsprinzip, das auch bei Enthaltungen einen Beschluss ermöglichte, beruhte auf langjähriger Praxis. Die Frage, ob an dieser Praxis festgehalten werden sollte, war innerhalb der Konferenz schon länger diskutiert worden – insbesondere mit Blick auf einen möglichen AfD-Innenminister in einem Bundesland.

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bei der Herbstkonferenz 2025 erklärt, sie gehe im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland davon aus, dass die IMK dafür Sorge tragen werde, «dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte». Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte damals: «Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal.» Die IMK werde in einem solchen Fall alles dafür tun, um handlungsfähig zu bleiben.

Hintergrund der Debatte ist die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Bei der Landtagswahl am 6. September war die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund mit 43,8 Prozent stärkste Kraft vor der CDU mit 17,2 Prozent geworden. Für eine absolute Mehrheit fehlen der AfD drei Stimmen. Siegmund möchte sich nach eigenen Worten dennoch im Dezember zum ersten AfD-Ministerpräsidenten wählen lassen. Vor der Landtagswahl hatte er noch mehrfach ausgeschlossen, ohne eigene Mehrheit zu regieren.

Mit der Änderung des Beschlussverfahrens reagiert die Innenministerkonferenz auf die Möglichkeit, dass ein AfD-Vertreter künftig an den Beratungen teilnimmt und Beschlüsse blockieren könnte. Durch die Absenkung der erforderlichen Stimmenzahl auf 13 von 16 soll die Handlungsfähigkeit des Gremiums auch in einer solchen Konstellation gewahrt bleiben. Die Entscheidung ist bereits in Kraft.

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Theresa Jungmann

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Theresa Jungmann berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.