Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat ihre Pläne für Einschnitte bei der Förderung neuer kleiner Solaranlagen abgemildert. Der neue Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht nun eine Übergangsregelung vor. Statt einer kompletten Abschaffung der festen Einspeisevergütung ab 2027 erhalten Betreiber kleiner Anlagen bis 25 Kilowatt installierter Leistung für maximal 36 Monate eine abgesenkte Vergütung, bevor sie auf Direktvermarktung umsteigen müssen.

Bislang gilt: Wer Solarstrom auf dem eigenen Dach erzeugt und ins Netz einspeist, erhält 20 Jahre lang pro Kilowattstunde einen festen Betrag. Reiche hatte ursprünglich geplant, diese feste Vergütung für neue, kleine Anlagen ab 2027 komplett zu streichen. Dies hatte breite Kritik ausgelöst, unter anderem von Verbraucherschützern und der Solarbranche. Der neue Entwurf sieht nun eine „befristete Übergangszahlung“ vor. „Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt installierter Leistung, insbesondere kleine Dach-PV, erhalten keine dauerhafte Förderung mehr“, heißt es aus dem Ministerium. Für einen reibungslosen Übergang sei aber die befristete Zahlung angedacht. Danach könne für kleine Anlagen vier Jahre lang ein Direktvermarktungsbonus in Anspruch genommen werden.

Direktvermarktung bedeutet, dass der Strom über einen Dienstleister an Strombörsen verkauft wird. Ist der Preis hoch, können künftig theoretisch auch Privatleute davon profitieren. Das Modell ist jedoch deutlich schwankungsabhängiger als die feste Vergütung. Die Reform zielt darauf ab, die Kosten der Ökstromförderung zu senken und den Ausbau von Wind- und Solaranlagen besser an den schleppenden Netzausbau anzupassen. Ein zentrales Problem sind teure „Abregelungen“ – Ausgleichszahlungen, wenn Ökostromanlagen mangels Netzkapazität zeitweise abgeschaltet werden müssen, fachsprachlich „Redispatch“ genannt.

Nach Reiches Plänen gibt es diese Kompensation künftig nicht mehr für neue Anlagen in Gebieten, in denen es häufig zu Netzengpässen kommt. Auch hier hat das Wirtschaftsministerium nachgebessert. „Der Entfall der Redispatchentschädigung in Engpassgebieten wird genauer justiert“, hieß es aus Ministeriumskreisen. Zugleich sollen Anreize dafür sorgen, dass „eine ausreichende Menge Windenergie im Süden Deutschlands zugebaut wird“, um die Windräder regional gleichmäßiger zu verteilen. Der erste Entwurf des Ministeriums war im Januar bei Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Umweltminister Carsten Schneider (ebenfalls SPD) auf Widerspruch gestoßen. Befürchtet wurde ein Ausbremsen der Energiewende.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert seit dem Jahr 2000 den Ausbau von Ökostrom in Deutschland. Im Jahr 2025 lag der Anteil von Wind, Sonne, Biomasse und anderen erneuerbaren Quellen an der Stromerzeugung nach Angaben der Energiebranche bei 58 Prozent. Die Bundesregierung hat das Ziel ausgegeben, diesen Anteil bis 2030 auf 80 Prozent zu steigern. An diesem Ziel hält Reiche erklärtermaßen fest. Mit der EEG-Reform will sie die Kosten der Förderung reduzieren und gleichzeitig den Zubau neuer Anlagen steuern.

Mit dem neuen Entwurf werden auch die Ausbauziele für Biomasse leicht erhöht. Statt 8,4 Gigawatt sollen bis 2035 mindestens 9,5 Gigawatt Leistung installiert sein. „Damit stehen auskömmliche Mengen für bestehende Anlagen zur Verfügung, deren ursprüngliche 20-jährige EEG-Förderung in den kommenden Jahren ausläuft und die in ihre weitere Flexibilisierung investieren wollen“, hieß es aus dem Ministerium. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte, dass der Entwurf nun nach langem Vorlauf vorliege. „Die Energiewirtschaft und Investoren warten seit Monaten darauf“, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. „Die Zeit drängt.“ Sie verwies darauf, dass die EU-Kommission das EEG beihilferechtlich genehmigen müsse, bevor ab Januar in Projekte investiert werden könne. Zugleich kritisierte sie die kurze Frist von nur drei Tagen, die Verbänden zur Stellungnahme gesetzt wurde.