Die EU-Kommission will den Zugang zu sozialen Netzwerken für Kinder unter 13 Jahren in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten beschränken. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte die Initiative an und formulierte die Linie knapp: «Keine sozialen Netzwerke unter dem Alter von 13 Jahren.» Damit rückt ein Vorhaben in den Mittelpunkt, das den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Plattformen europaweit neu regeln soll.
Der sogenannte «EU Kids Act» soll nach Angaben aus Brüssel am Donnerstag vorgestellt werden. Das Regelwerk zielt darauf, Minderjährige unterhalb der Altersgrenze von sozialen Netzwerken fernzuhalten. Die Kommission reagiert damit auf eine seit Jahren geführte Debatte über die Risiken, die von sozialen Medien für Kinder ausgehen — von übermäßiger Nutzung über den Druck durch Vergleiche bis hin zu problematischen Inhalten und Kontakten. Die Ankündigung fällt in eine Phase, in der in mehreren europäischen Ländern bereits über Altersgrenzen und strengere Schutzregeln diskutiert wird.
Mit der Altersgrenze von 13 Jahren orientiert sich die Kommission an einer Schwelle, die viele große Plattformen seit Jahren in ihren eigenen Nutzungsbedingungen verankern. In der Praxis lässt sich dieses Mindestalter allerdings nur schwer durchsetzen, weil Kinder häufig mit falschen Angaben Konten anlegen. Ob der geplante Rechtsrahmen wirksame Mechanismen zur Altersverifikation vorsieht und wie diese technisch und datenschutzrechtlich ausgestaltet werden sollen, ist bislang offen. Genau hier dürften die zentralen Streitpunkte der kommenden Beratungen liegen.
Für die Mitgliedstaaten und die betroffenen Unternehmen bedeutet das Vorhaben einen erheblichen Einschnitt. Soziale Netzwerke müssten künftig sicherstellen, dass Kinder unter 13 Jahren keinen Zugang erhalten — eine Vorgabe, die je nach Umsetzung tief in die Produktgestaltung und in die Registrierungsprozesse eingreift. Für Eltern und Schulen in Südbaden und der Region könnte die Regelung den Alltag verändern, weil sie eine einheitliche europäische Linie schaffen würde statt der bisherigen Mischung aus nationalen Vorgaben und freiwilligen Selbstverpflichtungen der Anbieter.
Die Kommission verfolgt mit dem Vorhaben einen gemeinsamen europäischen Ansatz. Statt unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Ländern soll eine einheitliche Altersgrenze gelten, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich ist. Der Zeitplan ist eng: Bereits am Donnerstag will die Behörde den Vorschlag präsentieren. Danach beginnt der übliche Weg durch das europäische Gesetzgebungsverfahren, an dem Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten beteiligt sind. Bis aus der Ankündigung geltendes Recht wird, dürften daher noch Verhandlungen und möglicherweise Änderungen am Entwurf stehen.
Offen bleibt zunächst, wie weit die Regelung reichen soll und welche Ausnahmen oder Übergangsfristen vorgesehen sind. Ebenso unklar ist, wie die Kommission mit bestehenden Konten von Kindern unter 13 Jahren umgehen will und welche Rolle die Plattformen bei der Überprüfung des Alters spielen sollen. Die Ankündigung von der Leyens setzt jedoch ein deutliches Signal: Der Schutz von Kindern im digitalen Raum soll auf europäischer Ebene verbindlich geregelt werden — und nicht länger allein den Anbietern und ihren Nutzungsbedingungen überlassen bleiben.

