Der Thüringer Landtag befasst sich an diesem Mittwoch mit der Frage, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden soll. Zu der öffentlichen Anhörung in Erfurt werden rund 50 Journalistinnen und Journalisten erwartet. Eingeladen sind namhafte Juristen, Vertreter des Instituts für Menschenrechte und der Gesellschaft für Freiheitsrechte sowie der Entertainer Hape Kerkeling und der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen.
Auslöser der Anhörung ist ein Antrag der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag. Er sieht vor, dass das Parlament die Landesregierung auffordert, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat aktiv für die Einleitung eines Verbotsverfahrens einzusetzen. Der Linke-Fraktionschef Christian Schaft begründet den Vorstoß damit, dass die AfD den Artikel eins des Grundgesetzes infrage stelle. «Die Würde des Menschen ist unantastbar», sagte Schaft. Man wolle das Thema auf öffentlicher Bühne behandeln und die Landesregierung im Bundesrat aktiv werden lassen. Die Anhörung solle auch jene überzeugen, die noch zögern, die Instrumente des Grundgesetzes zu nutzen.
Die Einladung Kerkelings geht auf die Linke zurück. Schaft verwies darauf, dass der Entertainer Mitte April beim Gedenken zur Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald deutliche Worte gefunden habe. Kerkeling hatte dort über das Schicksal seines Opas Hermann Kerkeling gesprochen, der als politischer Häftling Zwangsarbeit und Folter erlebte. Maaßen wurde auf Antrag der AfD-Fraktion eingeladen. Der stellvertretende AfD-Fraktionschef Daniel Haseloff begründet dies mit dessen Expertise als früherer Verfassungsschutzchef. Maaßen war zuletzt bei mehreren AfD-Veranstaltungen als Redner aufgetreten. Haseloff hält die Anhörung grundsätzlich für überflüssig, da er davon ausgeht, dass ein Verbotsverfahren scheitern würde.
Die Debatte über ein AfD-Verbot wird seit Jahren geführt und polarisiert. Befürworter sehen in der Partei eine ernste Gefahr für die Demokratie. Skeptiker bezweifeln die Erfolgsaussichten eines Verfahrens. AfD-Politiker werten den Vorstoß als Versuch, eine Oppositionspartei auszuschalten. Zwei juristische Gutachten kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind. Unter Juristen bleibt jedoch umstritten, wie gut die Erfolgsaussichten tatsächlich wären.
Der Thüringer AfD-Landesverband um Björn Höcke gilt als besonders radikal. Er wurde im Frühling 2021 als erster AfD-Landesverband vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Seitdem mehren sich Stimmen, die ein Verbotsverfahren fordern, während andere dies strikt ablehnen. Zuletzt hatte die Debatte rund um die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wieder an Fahrt aufgenommen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst sprach sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens aus. Mehrere Verfassungsrechtler äußerten sich positiv zu dem Vorschlag. Verteidigungsminister Boris Pistorius und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir warben für einen Antrag mit Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Rechtlich ist auch ein Verbot einzelner Landesverbände möglich. Paragraf 46 Absatz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht erlaubt es, die Feststellung auf einen rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei zu beschränken. Mehrere Verfassungsrechtler halten die Tatsachenlage für ein Verbot bestimmter Landesverbände für günstig, da deren Programmatik radikaler sei als die der Bundespartei. Umstritten bleibt, ob sich ein Verbotsantrag von Anfang an gegen einzelne Landesverbände richten kann. Ein solcher Antrag müsste von einem Bundesorgan gestellt werden, also von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat. Die Haltung der Bundesländer ist unterschiedlich. Bremen und Schleswig-Holstein zeigten sich offen für ein Verfahren. In Thüringen spricht sich die Vize-Ministerpräsidentin Katja Wolf inzwischen dafür aus, dass sich die Landesregierung an einer Prüfung beteiligt.
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