Der Deutsche Bundestag hat am frühen Abend ein Gesetz verabschiedet, das größere Schlachthöfe in Deutschland zur Videoüberwachung verpflichtet. Ziel ist es, die bestehenden Tierschutzvorschriften beim Schlachten zuverlässiger sicherzustellen. Die Entscheidung fiel mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, während die Opposition dagegen stimmte.
Die Pflicht gilt für Betriebe, die jährlich mehr als 1.000 Rinder, 5.000 Mastschweine oder 150.000 Stück Geflügel und Kaninchen schlachten. Nach Angaben der Bundesregierung sollen auf diese Weise mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen erfasst werden. Kleinere Betriebe sind nicht generell erfasst. Dort kann die Videoüberwachung jedoch angeordnet werden, wenn ein konkreter Verdacht auf einen Verstoß gegen den Tierschutz besteht.
Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) wirbt für die Kameras. Er beschreibt sie als eine Art Assistenten für den Tierschutz, der die Einhaltung der Vorschriften im Schlachtprozess dokumentieren und überprüfbar machen soll. Die Regierung betont, dass es nicht um neue Anforderungen an das Tierwohl geht, sondern um eine verlässlichere Umsetzung der bereits geltenden Regeln. Aufnahmen aus dem Schlachtbetrieb sollen dabei helfen, Missstände nachvollziehbar zu machen, bevor sie unentdeckt bleiben.
Die AfD lehnt die Regelung ab. Sie verweist auf zusätzliche Kosten, neue Dokumentationspflichten und Bürokratie für die Betriebe, die ohnehin unter wirtschaftlichem Druck stünden. Die Grünen und die Linke halten den Ansatz dagegen für nicht weit genug. Die Grünen fordern, Videoüberwachung ausnahmslos in allen Schlachthöfen vorzuschreiben, unabhängig von Betriebsgröße und Verdachtslage. Damit zeigt sich in der Debatte ein Konflikt zwischen Kontrolle und Verhältnismäßigkeit, der die Diskussion im Parlament prägte.
Das geänderte Tierschutzgesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Betroffene Betriebe erhalten eine Übergangsfrist von einem Jahr, um die technische Umsetzung vorzunehmen. Grundlage der Entscheidung sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie eine Beschlussempfehlung mit Änderungen, die im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens eingearbeitet wurden. Wie viele Betriebe konkret betroffen sind und welche Kosten auf sie zukommen, ist nach den vorliegenden Angaben bislang nicht bekannt.
Quelle: handelsblatt.com
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