Der Oktober bringt in Deutschland mehrere Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die wichtigste betrifft die Zeitumstellung: In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, endet die Sommerzeit. Die Uhren werden von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Damit kehrt die Winterzeit zurück, und die Menschen in Deutschland und den meisten europäischen Ländern gewinnen eine Stunde dazu. Die Umstellung erfolgt immer am letzten Sonntag im Oktober.
Autofahrer können sich über eine Entlastung an der Zapfsäule freuen. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember wird die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt. Rechnet man die Mehrwertsteuer hinzu, ergibt sich laut Regierung eine Entlastung von 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechende Regelung unmittelbar vor dem letzten Septemberwochenende auf den Weg gebracht. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.
Die Deutsche Bahn führt zum 15. Oktober ein Alkoholverbot an allen deutschen Bahnhöfen ein. Das Verbot soll schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden und gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige. Ziel ist es, die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte zu erhöhen und die Sauberkeit zu verbessern. Bei Verstößen drohen ein Platzverweis und im Wiederholungsfall ein Hausverbot.
Für Gartenbesitzer endet am 1. Oktober die Schonzeit für Hecken und Büsche. Ab diesem Datum dürfen die Pflanzen wieder radikal gestutzt oder entfernt werden. Die seit Anfang März geltende Regelung dient dem Schutz nistender Vögel und anderer Tiere. Wer also im Sommer auf den Rückschnitt verzichtet hat, kann nun wieder zur Heckenschere greifen.
Eine Neuerung gibt es auch beim Zentralen Vorsorgeregister. Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können dort künftig als Abschriften digital hinterlegt werden. Im Ernstfall können Ärztinnen und Ärzte oder Betreuungsgerichte die Dokumente unmittelbar einsehen. Bisher war nur ersichtlich, welche Dokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden. Der Upload erfolgt nicht durch die Betroffenen selbst, sondern durch institutionelle, verifizierte Nutzer wie Notare oder Rechtsanwälte.
Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren zudem von neuen EU-Regeln zu PFAS-Chemikalien. Diese sogenannten Ewigkeitschemikalien sind besonders langlebig und bauen sich in der Umwelt kaum ab. Einige stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Ab dem 10. Oktober gelten für eine bestimmte PFAS-Untergruppe strengere Vorschriften. Produkte wie Regenjacken, Pizzakartons oder Hautpflegemittel dürfen diese Stoffe dann nur noch in geringeren Mengen enthalten oder müssen mit anderen Beschichtungen und Rezepturen hergestellt werden.
Die Zeitumstellung bleibt trotz langjähriger Diskussionen bestehen. Eine Abschaffung wurde auf EU-Ebene bislang nicht umgesetzt. Viele Menschen fragen sich daher jedes Jahr aufs Neue, wann die Uhren umgestellt werden. In diesem Jahr ist es der 25. Oktober. Die Sommerzeit beginnt dann wieder am letzten Sonntag im März 2027.
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