Das Bundesfinanzministerium will die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke bereits ab Mitte kommenden Jahres einführen. Nach Angaben aus dem Ministerium soll die Abgabe dem Staat jährlich knapp eine Milliarde Euro einbringen. Damit rückt ein Vorhaben in greifbare Nähe, das in der Bundesregierung seit längerem diskutiert wird.

Die Steuer soll auf Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Zuckergehalt erhoben werden. Betroffen wären damit insbesondere Limonaden, Cola-Getränke und süße Fruchtsäfte, die im Handel und in der Gastronomie verkauft werden. Über die genaue Höhe der Abgabe und die konkrete Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage machte das Ministerium zunächst keine abschließenden Angaben. Klar ist jedoch, dass die Einnahmen in den Bundeshaushalt fließen sollen.

Mit dem frühen Start im kommenden Jahr setzt das Ministerium ein deutliches Signal. Bislang war offen, ob die Abgabe überhaupt noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Der Zeitplan sieht nun vor, dass die Steuer bereits zur Jahresmitte greift. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte das bedeuten, dass sich zuckerhaltige Getränke im Handel spürbar verteuern.

Aus Sicht des Ministeriums dient die Abgabe nicht nur der Haushaltskonsolidierung. Sie soll auch einen Anreiz schaffen, den Zuckerkonsum zu senken. In Fachkreisen wird seit Jahren über eine solche Lenkungsabgabe diskutiert. Befürworter verweisen auf gesundheitliche Folgen eines hohen Zuckerkonsums, etwa Übergewicht und Diabetes. Gegner warnen dagegen vor zusätzlichen Belastungen für einkommensschwache Haushalte und vor Wettbewerbsnachteilen für die heimische Getränkeindustrie.

Die geplante Abgabe reiht sich in eine Reihe fiskalpolitischer Maßnahmen ein, mit denen der Bund seine Einnahmen stabilisieren will. Erst kürzlich hatte das Bundesfinanzministerium eine zeitlich befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel angekündigt. Ab dem 1. Oktober 2026 soll der Staat die Steuer für drei Monate um 14,04 Cent je Liter senken. Weil dadurch auch weniger Mehrwertsteuer anfällt, ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 17 Cent. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2026.

Allerdings zeigt das Beispiel des sogenannten Tankrabatts, dass staatliche Steuereingriffe nicht zwangsläufig zu dauerhaft niedrigeren Preisen führen. Zwar sinkt die Energiesteuer auf Benzin von 65,45 Cent auf 51,41 Cent je Liter, bei Diesel von 47,04 Cent auf 33 Cent. Doch Tankstellen sind nicht verpflichtet, die Senkung vollständig weiterzugeben. Zudem können sich andere Kostenbestandteile wie Rohölpreise, Raffineriekosten oder Transportkosten unabhängig davon verändern. Das Bundesfinanzministerium weist selbst darauf hin, dass Entwicklungen auf den Weltmärkten durch die staatliche Maßnahme nicht dauerhaft ausgeglichen werden können.

Für die geplante Zuckersteuer bedeutet das: Ob und in welchem Umfang sie bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, hängt auch davon ab, wie der Handel und die Getränkehersteller reagieren. Denkbar ist, dass ein Teil der Abgabe über höhere Preise weitergegeben wird. Ebenso möglich ist, dass Hersteller Rezepturen anpassen, um unter bestimmten Zuckerschwellen zu bleiben und die Abgabe zu vermeiden.

Der Zeitplan des Ministeriums sieht vor, die Steuer ab Juli kommenden Jahres zu erheben. Bis dahin müssen noch die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Ob der Bundestag dem Vorhaben in dieser Form zustimmt, ist offen. Innerhalb der Regierungskoalition gibt es unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung. Auch Verbände der Getränkeindustrie haben bereits Widerstand angekündigt.

Für die Region Südbaden und den Landkreis Waldshut könnte die Abgabe indirekte Folgen haben. Lokale Getränkehersteller und der Einzelhandel müssten sich auf neue Preisstrukturen einstellen. Ob die Steuer wie geplant kommt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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Sebastian Mertens

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Wirtschaftsanalyst

Sebastian Mertens berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.