Ein US-Bundesrichter hat den von Präsident Donald Trump verhängten Ausschluss der Medienhäuser CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus vorerst aufgehoben. Die Entscheidung ergeht als einstweilige Verfügung und gilt zunächst für zwei Wochen. Der zuständige Richter Timothy Kelly äußerte in einer Anhörung in Washington erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Regierung.

Die drei Medienorganisationen hatten am Montag gemeinsam gegen Trump und hochrangige Regierungsvertreter geklagt. Sie verlangen die vorläufige Aufhebung der Zugangssperre, damit ihre Journalisten wieder uneingeschränkt über das Weiße Haus berichten können. In der Klage werfen sie der Regierung vor, gegen die Pressefreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz sowie gegen rechtsstaatliche Verfahrensgarantien des fünften Verfassungszusatzes zu verstoßen. Insbesondere kritisieren sie, dass ihnen vor dem Entzug der Akkreditierungen weder ausreichend Informationen noch Gelegenheit zur Verteidigung gegeben wurden.

Auslöser des Konflikts war eine Entscheidung Trumps vom vergangenen Freitag, die drei Medienhäuser vom Weißen Haus auszuschließen. Am folgenden Tag hinderten Sicherheitskräfte Journalisten der betroffenen Sender und der Plattform daran, das Gelände zu betreten. Der Secret Service zog deren Presseausweise ein. Trump begründete den Schritt unter anderem mit Kritik an der Berichterstattung und warf den Medien vor, «Fake News» über ihn und seine Regierung zu verbreiten.

Die Regierung verteidigte ihr Vorgehen am Mittwoch vor Gericht mit Verweis auf nationale Sicherheit. Der Zugang zum Weißen Haus sei ein Privileg und kein Rechtsanspruch, argumentierte das Justizministerium in einem am Dienstag eingereichten Schriftsatz. Man wolle «Mindeststandards» für Professionalität und journalistisches Verhalten durchsetzen und die Veröffentlichung geheimer oder sicherheitsrelevanter Informationen verhindern.

In der Anhörung machte Richter Kelly deutlich, dass er das Vorgehen des Weißen Hauses für wahrscheinlich verfassungswidrig hält. Er verwies auf Präzedenzfälle, wonach Journalisten bei einem Entzug ihres Zugangs zum Weißen Haus grundsätzlich ein Verfahren nach dem fünften Verfassungszusatz zusteht. «Ich denke, man kann fairerweise sagen», so Kelly, dass dieses Verfahren hier nicht eingehalten worden sei. Besonders kritisch sah er, dass die betroffenen Medien erst nach dem Entzug ihrer Akkreditierungen darüber informiert wurden, welche Verhaltensstandards sie angeblich verletzt hätten. Es sei schwer nachzuvollziehen, wie ein nachträglich zugestelltes Schreiben den Journalisten hätte vermitteln können, welche Standards sie einhalten mussten.

Kelly war einst von Trump selbst zum Bundesrichter ernannt worden. Bereits 2018, während Trumps erster Amtszeit, hatte er in einem ähnlichen Streit zugunsten des damaligen CNN-White-House-Korrespondenten Jim Acosta entschieden und die Wiederherstellung von dessen Presseakkreditierung angeordnet. Damals stellte er eine Verletzung von Acostas Verfahrensrechten fest.

Die Klage der drei Medienhäuser wird von einer ungewöhnlich breiten Front der US-Medien unterstützt. Mehr als 50 Nachrichtenorganisationen reichten am Mittwoch eine gemeinsame Stellungnahme bei einem Bundesgericht in Washington ein. Zu den Unterstützern zählen namhafte Agenturen wie Reuters, Bloomberg und die AP sowie Fernsehsender wie NBC und Fox News. Auch die «New York Times», die «Washington Post», die «Los Angeles Times», die «White House Correspondent's Association» und das «Reporters Committee for Freedom of the Press» schlossen sich an.

Die einstweilige Verfügung setzt den Ausschluss zunächst für zwei Wochen außer Kraft. In dieser Zeit dürfen die Journalisten von CNN, MS NOW und Politico wieder Zugang zum Weißen Haus erhalten. Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Zugangssperre steht noch aus. Beobachter werten die ersten Einlassungen des Richters als deutliches Signal, dass die Klage der Medienhäuser Erfolg haben könnte.

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Niklas Gerhardt

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Politischer Korrespondent

Niklas Gerhardt berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.