Im Konflikt um den von US-Präsident Donald Trump verhängten Ausschluss mehrerer Medienhäuser aus dem Weißen Haus haben sich mehr als 50 Medienorganisationen und Verbände vor Gericht auf die Seite der betroffenen Redaktionen gestellt. In einem Schreiben an das Gericht heißt es, das Vorgehen der Regierung stehe im Widerspruch zum ersten Verfassungszusatz, und der Ausschluss der Nachrichtenredaktionen müsse unverzüglich rückgängig gemacht werden. Der genannte Verfassungszusatz stellt die Rede- und Pressefreiheit in den Vereinigten Staaten unter besonderen Schutz.

Trump hatte am Freitag angekündigt, den drei Medien CNN, MS NOW und Politico mit sofortiger Wirkung die Zugangsberechtigung zum Weißen Haus zu entziehen. Zur Begründung warf er den Häusern vor, Falschnachrichten zu verbreiten. Kritiker sehen darin einen Einschüchterungsversuch und einen Angriff auf die Pressefreiheit. Die drei betroffenen Medienhäuser klagen gegen ihre Verbannung aus dem Regierungssitz.

Die Unterzeichner des Gerichtsschreibens stützen ihre Haltung unter anderem auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1974. Die Richter hätten darin festgehalten, dass die Frage, wie und in welchem Umfang ein Medium über öffentliche Personen berichtet, grundsätzlich Gegenstand der geschützten redaktionellen Entscheidungsfreiheit sei. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Berichterstattung als gerecht oder ungerecht empfunden werde.

In dem Schreiben wird argumentiert, Trump habe deutlich gemacht, dass er die Medien wegen angeblicher Falschberichterstattung verbannt habe. Damit sei klar, dass es sich um eine unzulässige Diskriminierung aufgrund berichteter Inhalte handele. Ein solches Vorgehen verstoße gegen die jahrzehntelange Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Die Unterzeichner sehen in dem Ausschluss daher nicht nur einen Einzelfall, sondern einen grundsätzlichen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit.

Unterdessen ging in Washington eine erste Anhörung vor Gericht zu Ende, in der die Konfliktparteien ihre Sicht der Dinge schildern konnten. Trump hatte bereits zuvor öffentlich seine Erwartung geäußert, dass er in erster Instanz unterliegen werde. Der Ausgang des Verfahrens dürfte auch darüber entscheiden, wie weit die Regierung künftig den Zugang von Journalisten zum Weißen Haus beschränken kann.

Der Streit fällt in eine Zeit, in der das Verhältnis zwischen dem Weißen Haus und großen Teilen der US-Presse als angespannt gilt. Der Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico ist nicht der erste Konflikt dieser Art, doch die geschlossene Unterstützung durch Dutzende Medienorganisationen und Verbände verleiht dem juristischen Vorgehen zusätzliches Gewicht. Sollte das Gericht die Argumentation der Kläger stützen, könnte der Zugangsausschluss als unzulässige Vergeltungsmaßnahme für unliebsame Berichterstattung gewertet werden.

Die betroffenen Redaktionen hatten nach der Ankündigung umgehend rechtliche Schritte eingeleitet. Die Unterzeichner des Schreibens fordern, den Zustand vor dem Ausschluss wiederherzustellen, solange das Verfahren läuft. Ob das Gericht diesem Antrag folgt, ist offen. Die erste Anhörung in Washington lieferte dafür den Rahmen, in dem beide Seiten ihre Positionen darlegten. Eine Entscheidung steht noch aus.

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Nora Dietrich

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Nachrichtenredakteurin

Nora Dietrich berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.