Das Landgericht München hat den Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Wirecard-Prozesses abgelehnt. Damit will das Gericht den seit bald vier Jahren laufenden Strafprozess um den Milliardenbetrug beim ehemaligen Dax-Konzern zu einem Abschluss bringen und nicht von vorn beginnen. Die Entscheidung fiel nach der Vernehmung der vorerst letzten Zeugin.
Die Verteidigung hatte mit ihrem Antrag versucht, das Verfahren auszusetzen. Sie war damit jedoch erfolglos. Das Gericht folgte der Argumentation der Anklage nicht und entschied, den Prozess fortzusetzen. Damit ist der Weg frei für die abschließenden Plädoyers und die Strafanträge, die nun bald folgen könnten.
Der Wirecard-Prozess gilt als eines der größten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Nachkriegsgeschichte. Im Zentrum steht der Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters im Jahr 2020. Damals wurden Bilanzfälschungen und Luftbuchungen in Milliardenhöhe bekannt. Der ehemalige Vorstandschef Markus Braun und weitere Angeklagte müssen sich wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Untreue und weiterer Delikte verantworten. Braun bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet sich selbst als Opfer einer Intrige.
Die Verteidigung hatte die Aussetzung des Verfahrens beantragt, weil sie die Rechte ihrer Mandanten verletzt sah. Sie argumentierte unter anderem mit der langen Verfahrensdauer und der Belastung für die Angeklagten. Das Gericht wies diese Bedenken zurück und verwies auf die Bedeutung der Sache und die Notwendigkeit einer Entscheidung. Eine Aussetzung hätte bedeutet, den Prozess neu aufzurollen, was angesichts der bereits geleisteten umfangreichen Beweisaufnahme nicht im öffentlichen Interesse liege.
Mit der Ablehnung des Antrags rückt das Ende des Verfahrens näher. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklage hohe Haftstrafen gefordert. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen den Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafen. Für die geschädigten Anleger und Gläubiger ist der Prozess von großer Bedeutung, da sie auf Schadensersatz hoffen. Der Fall hatte auch ein politisches Nachspiel: Ein Untersuchungsausschuss des Bundestages befasste sich mit der Rolle der Aufsichtsbehörden und möglichen Versäumnissen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, die die Bilanzen von Wirecard testiert hatte, geriet ebenfalls massiv in die Kritik. Der Skandal führte zu einer Debatte über die Reform der Bilanzkontrolle und die Stärkung der Finanzaufsicht. Die Bundesregierung kündigte daraufhin Maßnahmen an, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern. Der Wirecard-Prozess selbst wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, doch mit der Ablehnung der Aussetzung ist ein wichtiger Schritt getan.
Das Gericht hat nun die Möglichkeit, die Beweisaufnahme zu schließen und die Plädoyers zu terminieren. Die Verteidigung wird ihre Sicht der Dinge darlegen, bevor das Urteil fällt. Für die Öffentlichkeit bleibt der Fall ein Lehrstück über die Gefahren von Bilanzbetrug und die Grenzen der Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsbehörden. Die Entscheidung des Landgerichts München sendet ein klares Signal: Der Prozess wird nicht ausgesetzt, sondern zu Ende geführt.
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