Ein US-Bundesrichter hat den vorläufigen gerichtlichen Schutz für drei Nachrichtenorganisationen verlängert, die von der Regierung von Präsident Donald Trump vom Weißen Haus ausgeschlossen worden waren. Wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichten, ordnete Richter Timothy Kelly am Dienstag (Ortszeit) an, dass CNN, Politico und der Nachrichtensender MS NOW weiterhin Zugang zum Gelände des Weißen Hauses erhalten. Damit verhinderte er, dass ihre Journalisten erneut vollständig ausgeschlossen werden.

Die drei Medien hatten einen länger geltenden Schutz beantragt, nachdem Kelly Ende September vorübergehend die Wiederherstellung ihrer Presseausweise angeordnet hatte. Diese vorläufige Verfügung wäre am Dienstag ausgelaufen. Mit der neuen Anordnung bleibt der Zugang zunächst gesichert, eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Medien-Banns ist damit jedoch nicht gefallen.

Hinter dem Streit steht eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage. Die Regierung hatte Mitte September angekündigt, CNN, Politico und MS NOW wegen aus ihrer Sicht falscher und einseitiger Berichterstattung aus dem Weißen Haus zu verbannen. Die betroffenen Medien klagten daraufhin und werfen der Regierung vor, sie wegen ihrer Berichterstattung zu bestrafen und damit gegen die Pressefreiheit zu verstoßen.

Richter Kelly hatte bereits in seiner ersten Entscheidung Ende September festgestellt, dass die Medien zumindest mit ihrem Einwand wegen mangelnder rechtsstaatlicher Verfahren wahrscheinlich Erfolg haben dürften. Er berief sich dabei auf jahrzehntealte Rechtsprechung des für Washington zuständigen Berufungsgerichts. Danach dürfen Presseausweise für das Weiße Haus nicht ohne klare Regeln, vorherige Warnung und ein angemessenes Verfahren entzogen werden.

In seiner aktuellen Begründung schrieb Kelly, Präsident Trump habe den Klägern wahrscheinlich den Zutritt zum Weißen Haus untersagt, weil er ihre Berichterstattung für ungenau und voreingenommen halte. Der Entzug der Presseausweise könne eine Maßnahme darstellen, die einen vernünftigen Reporter oder eine Nachrichtenorganisation davon abhalten würde, Berichte zu veröffentlichen, gegen die der Präsident Einwände erhebt.

Die Regierung greift mit ihrem Vorgehen eine seit 1977 geltende Rechtsprechung an, die akkreditierte Journalisten vor einem willkürlichen Entzug ihres Zugangs zum Weißen Haus schützt. Sie argumentiert, der größere Spielraum, den ein Gericht dem Präsidenten im Juni in einem separaten Verfahren für besonders beschränkte Bereiche wie Air Force One und das Oval Office vorläufig eingeräumt hatte, müsse auch auf den Zugang zum Weißen Haus insgesamt übertragen werden.

Über diese Grundsatzfrage hat Kelly als Bundesrichter der ersten Instanz jedoch nicht zu entscheiden. Er ist an die geltenden Entscheidungen des Berufungsgerichts gebunden. Die Regierung hat bereits angekündigt, diese Rechtsprechung gegebenenfalls in einem Berufungsverfahren anzugreifen. Eine endgültige Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Medien-Banns steht damit weiterhin aus.

34Aufrufe

Theresa Jungmann

Autor

Reporterin

Theresa Jungmann berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.