Die Linke hat im Streit um ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe gab einem Eilantrag der Partei statt und verpflichtete die Ministerin, das auf dem Profil ihres Ministeriums veröffentlichte Video zunächst zu entfernen. Das Ministerium kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und die Konsequenzen umzusetzen.

In dem Video sind Ausschnitte einer Rede Reiches vom 23. September zu sehen, wenige Tage nach dem Wahlsieg der Linken bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus. Darin warnt die Ministerin, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie «Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht».

Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Als dies nicht geschah, wandte sich die Partei mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Der Zweite Senat entschied nun, dass Reiche das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache löschen muss – längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.

Zur Begründung führten die Richterinnen und Richter an, dass der Linken durch die fortwährende Verbreitung des Videos ein «schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb» drohe, sollte die einstweilige Anordnung nicht ergehen und die Organklage später Erfolg haben. Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin. Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen nicht gehindert. Zudem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

In ihrem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur und anderen Medien vorlag, machte die Linke geltend, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Partei in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig «einseitig und parteipolitisch» geäußert und sei «Teil einer systematischen Kampagne» der CDU gegen die Linke.

Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute «Wirtschafts- und Investitionsstandort stark machen».

Auch Reiches Anwältinnen und Anwälte argumentierten in einer Erwiderung mit dem Bezug zur Wirtschaft. «Verfolgt die Bundesregierung also das Ziel, die Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern und privates sowie internationales Kapital für den Wirtschaftsstandort zu mobilisieren, gehört es grundsätzlich auch zu ihrer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, dieses Ziel zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu informieren, die sie als Gefahren für die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen bewertet», heißt es in dem Schriftsatz der Kanzlei Schertz Bergmann, welcher der dpa vorliegt. In Bezug auf den Antisemitismus-Vorwurf verweist die Kanzlei auf eine «seit Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen». Auch hier sei ein Wirtschaftsbezug gegeben. So heißt es in dem Schreiben unter anderem: «Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen Lebens hat damit zugleich eine erhebliche wirtschaftliche Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt des Investitionsstandorts Deutschland beruht gerade auch auf ihrer Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Religion.»

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht.

«Die groß angelegte Kampagne von CDU-Ministern gegen Die Linke fällt gerade wie ein Kartenhaus in sich zusammen», sagte der Bundesgeschäftsführer der Linken, Janis Ehling, dem «Spiegel». «Statt ihr Amt für eine sachliche politische Auseinandersetzung zu nutzen, haben sie versucht, Die Linke mit gezielten Unterstellungen zu diskreditieren. Dass Minister ihre politische Macht für eine solche Schmutzkampagne missbrauchen, ist zutiefst schäbig und wirft ernste Fragen über ihr Amtsverständnis auf.»

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Nora Dietrich

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Nachrichtenredakteurin

Nora Dietrich berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.