Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD eine deutliche Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Die Steuer auf Tabakprodukte wird über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig angehoben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das spürbar höhere Preise: Eine Packung mit 20 Zigaretten kostet derzeit durchschnittlich 8,05 Euro und soll bis zum Jahr 2030 auf 11,78 Euro steigen.
Die Erhöhung erfolgt in mehreren Stufen. Im kommenden Jahr wird der Durchschnittspreis zunächst auf 9,10 Euro steigen, 2028 auf 9,91 Euro und 2029 auf 10,81 Euro, bevor 2030 der Endpreis von 11,78 Euro erreicht wird. Auch Feinschnitt für selbstgedrehte Zigaretten, Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak werden teurer. Bei E-Zigaretten steigt die Steuer von 38 Cent pro Milliliter im kommenden Jahr auf 44 Cent im Jahr 2030.
Der Bund erhofft sich dadurch zusätzliche Steuereinnahmen von zusammengerechnet fast zwölf Milliarden Euro innerhalb von vier Jahren. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verweist auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Die Koalitionsfraktionen begründen die Erhöhung zudem mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und den hohen Kosten, die Rauchererkrankungen für das Gesundheitssystem verursachen. Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken.
In Deutschland rauchen Millionen Menschen. Der Mikrozensus 2025 kam auf einen Raucheranteil von 19 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum starben im Jahr 2023 rund 131.000 Menschen an den Folgen tabakbedingter Erkrankungen. Gesundheitsexperten halten höhere Preise für eine wirksame Maßnahme, um Raucher zum Aufhören zu bewegen.
Die Tabakindustrie warnt hingegen vor den Folgen. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, Jan Mücke, erklärte, Erfahrungen der Vergangenheit zeigten, dass überproportional starke Steuersprünge zu einem Anstieg des illegalen Zigarettenhandels sowie zu vermehrten Einkäufen in preisgünstigen Nachbarländern führten. Die erwarteten Mehreinnahmen von bis zu 11,8 Milliarden Euro könnten deshalb nicht realisiert werden. Auch die Koalitionsfraktionen sahen in der Beratung des Gesetzentwurfs die Gefahr von Ausweichbewegungen, einer Ausweitung des Schwarzmarkts und nicht versteuerter Verkäufe aus dem Ausland. Sie setzen auf ein entschlosseneres Vorgehen des Zolls.
Das Gesetzgebungsverfahren endet an diesem Freitag im Bundesrat. Die Länderkammer hat die Möglichkeit, Einspruch gegen die Gesetzesnovelle einzulegen. Bisher deutet jedoch nichts auf einen solchen Schritt hin. Daher wird damit gerechnet, dass der Bundesrat das Vorhaben billigt und die Steueranhebung damit beschlossene Sache ist.
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