Der Bundestag hat mit der sogenannten Frühstart-Rente erstmals eine staatlich geförderte private Altersvorsorge bereits im Kindesalter auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht vor, dass Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 monatlich 10 Euro vom Staat in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt bekommen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf der Bundesregierung noch zustimmen. Finanzpolitiker der schwarz-roten Koalition sprachen von einer historischen Entscheidung.
Konkret sollen für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren pro Monat 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot fließen. Dabei kann es sich um ein von den Eltern ausgewähltes Depot handeln oder um eine automatisch von der Bundesbank verwaltete kollektive Anlage. Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Ausgezahlt wird das geförderte Kapital nach Angaben des Finanzministeriums grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Eltern und Großeltern können das Depot durch freiwillige Zahlungen aufstocken, Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr sind erlaubt.
Gefördert wird nur ein Standarddepot-Vertrag mit einem Kostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Der Finanzausschuss des Bundestags legte fest, dass das Geld ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen ist. Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Die Frühstart-Rente startet mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen, also dem Jahrgang 2020, wobei die staatliche Unterstützung rückwirkend wirkt. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen. Kinder, die heute bereits sieben Jahre oder älter sind, gehen leer aus. Der Staat zahlt die Frühstart-Rente bis zur Volljährigkeit, danach geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über.
Der große Vorteil eines frühen Starts sei Zeit, so das Finanzministerium. Über viele Jahre könne der Zinseszinseffekt wirken. Je länger Geld investiert bleibe, desto stärker könne sich dieser Effekt bemerkbar machen. Nach Berechnungen des Ministeriums entsteht allein aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Daraus könnten bis zum 65. Lebensjahr ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden. Legen Eltern monatlich 10 Euro dazu, kann das Depot laut Ministerium bis zum 65. Lebensjahr auf rund 107.000 Euro wachsen. Bei 50 Euro Zuzahlung wären es rund 320.000 Euro. Den Berechnungen liegt eine angenommene durchschnittliche Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr zugrunde, was der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten entspreche. Die tatsächliche Wertentwicklung könne höher oder niedriger ausfallen. Im Gesetzentwurf heißt es, sollte das Startkapital durch eine ungünstige Entwicklung am Kapitalmarkt geringer ausfallen als die Summe der angelegten Frühstart-Rente, bestehe kein Anspruch auf einen Ausgleich durch den Bund.
Die Ausgaben des Bundes für die Frühstart-Rente sollen zunächst bei 198 Millionen Euro im Jahr liegen und bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen. Die Frühstart-Rente soll auch dafür sorgen, dass sich mehr junge Menschen mit dem Aktienmarkt auseinandersetzen. Sie sollen die Wertentwicklung in ihren eigenen Depots spüren und erkennen, dass sich ein vorübergehendes Minus auf lange Sicht oft ausgleicht. So sollen Anreize entstehen, die private Vorsorge im Erwachsenenalter mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Denn private Vorsorge wird in den nächsten Jahren immer wichtiger. Dafür hat die Bundesregierung einen Nachfolger für die wenig beliebte private Riester-Rente entwickelt.
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Pläne. Die Frühstart-Rente ergänze das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtere den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Sie könne einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, junge Menschen früh an den langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt heranzuführen, hieß es in einer Stellungnahme. Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, sagte, zehn Euro im Monat würden die Rentenlücke nicht schließen. Aber die Frühstart-Rente könne Millionen junge Menschen frühzeitig und ganz selbstverständlich mit dem Kapitalmarkt und langfristigem Investieren in Kontakt bringen. Kritik kam von den Grünen. Der Abgeordnete Stefan Schmidt sprach im Bundestag von einem Zweiklassensystem. Wer in der Elternlotterie Glück habe, könne aus der Förderung Nutzen ziehen, andere Kinder gingen leer aus.
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