Die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg ist bei der Wahl ihrer Vertreter für nahezu alle wichtigen außerparlamentarischen Gremien durchgefallen. Bei fast einem Dutzend Wahlgängen im Plenum lehnten die anderen Fraktionen die Kandidaten der größten Oppositionspartei geschlossen ab. Lediglich der Abgeordnete Dennis Klecker wurde als Mitglied in den Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation gewählt. Diese Wahl fand jedoch nicht nach den Regeln der Mehrheitswahl statt, sondern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, wie ein Sprecher des Landtags erläuterte.
Betroffen von den Ablehnungen sind die Vertreter für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung, den Beirat des Linden-Museums Stuttgart, den Rundfunkrat des Südwestrundfunks, den Stiftungsrat des Zentrums für Kunst und Medien Karlsruhe (ZKM), das Parlamentarische Kontrollgremium, den Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater, den Verwaltungsrat des Badischen Staatstheaters, den Aufsichtsrat der Baden-Württemberg-Stiftung, das Kuratorium der Staatlichen Toto-Lotto GmbH sowie den Oberrheinrat. In allen diesen Gremien wird die AfD künftig nicht vertreten sein.
Ein bemerkenswertes Detail ergab die Auszählung der größtenteils geheim durchgeführten Abstimmungen. Obwohl die AfD-Fraktion nur über 35 Sitze im Parlament verfügt, erhielten ihre Kandidaten bei fast allen Wahlen mehr als 35 Stimmen, in den meisten Fällen sogar über 37 und teilweise bis zu 41 Stimmen. Das bedeutet, dass Mitglieder anderer Fraktionen für die AfD-Kandidaten gestimmt haben müssen. Dieser Umstand überraschte Beobachter, da die Kandidaten dennoch allesamt die erforderliche Mehrheit verfehlten.
Die AfD-Fraktion reagierte mit scharfer Kritik auf das Ergebnis. Fraktionschef Martin Rothweiler bezeichnete die Ablehnung als ein demokratiepolitisches «Trauerspiel». Die Kandidaten der Partei seien «geschlossen boykottiert» worden, sagte er. «Millionen Wähler sollen offenbar auch über parlamentarische Umwege von politischer Mitwirkung ausgeschlossen werden», so Rothweiler weiter. Die Partei sieht in dem Vorgehen der anderen Fraktionen einen Versuch, ihre politische Arbeit auch außerhalb des Landtags zu unterbinden.
Die Wahlen zu den außerparlamentarischen Gremien sind ein fester Bestandteil der parlamentarischen Arbeit. In diesen Gremien entsenden die Fraktionen Vertreter, um Einfluss auf wichtige gesellschaftliche, kulturelle und medienpolitische Einrichtungen zu nehmen. Dazu zählen die Landeszentrale für politische Bildung, der Rundfunkrat des SWR, verschiedene Stiftungen und Theaterverwaltungsräte sowie das Parlamentarische Kontrollgremium, das die Arbeit der Nachrichtendienste überwacht. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt in der Regel im Konsens der demokratischen Fraktionen, wobei die Mehrheitsverhältnisse im Landtag berücksichtigt werden.
Der Vorgang ist nicht der erste seiner Art. Bereits in der Vergangenheit waren AfD-Kandidaten bei ähnlichen Wahlen in anderen Bundesländern und auf Bundesebene wiederholt abgelehnt worden. Die anderen Parteien begründen ihr Vorgehen mit der Verfassungsfeindlichkeit von Teilen der AfD und der Notwendigkeit, demokratische Institutionen vor extremistischen Einflüssen zu schützen. Die AfD hingegen argumentiert, dass sie als gewählte Oppositionspartei ein Anrecht auf Mitwirkung in den Gremien habe und dass die Ablehnung ihrer Kandidaten demokratischen Grundsätzen widerspreche.
Die Abstimmungen fanden größtenteils geheim statt, was die Interpretation der Ergebnisse erschwert. Die Tatsache, dass einzelne AfD-Kandidaten mehr Stimmen erhielten als die Fraktion Sitze hat, deutet darauf hin, dass zumindest einige Abgeordnete anderer Fraktionen für sie votierten. Ob es sich dabei um gezielte Unterstützung oder um ein taktisches Stimmverhalten handelte, ist unklar. Fest steht, dass die AfD in den meisten der betroffenen Gremien auch in der kommenden Legislaturperiode nicht vertreten sein wird.
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