Die Polizei in Stuttgart ermittelt wegen eines mutmaßlich rassistischen Vorfalls in einer Stadtbahn. Wie die «Stuttgarter Nachrichten» und die «Stuttgarter Zeitung» berichten, sollen am Samstag aus einer Gruppe heraus «Sieg Heil»-Rufe in der Bahn zu hören gewesen sein. Eine Sprecherin der Polizei bestätigte diese Darstellung zunächst nicht. Nach ihren Angaben wurde der Polizei mitgeteilt, dass in der Stadtbahn strafbare Parolen gegrölt worden seien. Was genau gerufen wurde, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Der Polizei liegen nach Angaben der Sprecherin Videoaufnahmen von Zeugen vor. Diese zeigen demnach, wie Menschen in der Stadtbahn auf die Melodie des Liedes «L'amour toujours» statt des Originaltextes die Worte «Ausländer raus» singen. «Sieg Heil»-Rufe sind auf dem Video nach Aussage der Polizeisprecherin nicht zu hören. Damit weicht die Beweislage von den ursprünglichen Medienberichten ab, die von entsprechenden Rufen berichtet hatten.
Das Singen der Parole «Ausländer raus» auf die Melodie des Partylieds fällt laut Polizei unter die Meinungsfreiheit und stellt keine Straftat dar. «Sieg Heil»-Rufe dagegen sind eine strafbare Handlung. Die Ermittlungen müssen nun klären, ob und in welchem Umfang solche Rufe tatsächlich gefallen sind. Die Videoaufnahmen der Zeugen sind dabei ein zentrales Beweismittel.
Seit dem Jahr 2024 war es bundesweit mehrfach zu Eklats durch die Umdichtung des Liedes «L'amour toujours» gekommen. In der Folge wurden mehrere Verfahren eingestellt. Die Parole «Ausländer raus! Deutschland den Deutschen» erfüllte nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung. Diese rechtliche Einordnung hatte bereits in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt, da sie den Spielraum für strafrechtliche Konsequenzen bei solchen Gesängen einschränkt.
Der aktuelle Fall in Stuttgart zeigt, wie schwierig die juristische Bewertung solcher Vorfälle im Nahverkehr ist. Während das Singen fremdenfeindlicher Parolen auf eine bekannte Melodie nach geltender Rechtsprechung nicht automatisch strafbar ist, können eindeutige nationalsozialistische Rufe wie «Sieg Heil» strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei prüft daher derzeit, ob die Videoaufnahmen entsprechende Rufe dokumentieren oder ob es bei den nicht strafbaren Gesängen blieb.
Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei hat bislang keine weiteren Details zu möglichen Tatverdächtigen oder zum genauen Hergang veröffentlicht. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich bei den Behörden zu melden. Der Vorfall reiht sich in eine Serie ähnlicher Ereignisse ein, die seit 2024 in verschiedenen deutschen Städten für Aufsehen gesorgt hatten.
33

