Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning, steht unter schwerem Spionageverdacht. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, wird der 78-Jährige heute einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt. Dieser soll den Haftbefehl verkünden und über eine mögliche Untersuchungshaft entscheiden. Hanning war bereits am Dienstag in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Bundesanwaltschaft wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Im Zentrum der Ermittlungen steht die mutmaßliche Weitergabe geheimer BND-Informationen über einen langen Zeitraum. Hannings früherer Büroleiter beim BND, Manfred D., war bereits am Vortag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in Untersuchungshaft gekommen.

Nach Angaben der Ermittler sollen Hanning und sein ehemaliger Büroleiter vermutlich im Jahr 2010 vereinbart haben, dass D. dem bereits fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse beschaffen sollte. Diese Informationen soll Hanning gewinnbringend für seine Beratertätigkeit genutzt haben. Bis Juni 2022 soll D. seinem früheren Chef annähernd 2.000 Dokumente zur Verfügung gestellt haben. Damit hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes bestimmt waren.

In einem Fall soll Hanning geheime Informationen genutzt haben, um für einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Um welches Land es sich handelt, blieb offen. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Nachrichtendienste, Marc Henrichmann (CDU), sagte dazu im ZDF-«heute journal»: «In Gänze wissen auch wir das noch nicht.»

Hanning leitete den Bundesnachrichtendienst von 1998 bis 2005. Anschließend war er Staatssekretär im Bundesinnenministerium, bevor er in die Privatwirtschaft wechselte und als Sicherheitsberater arbeitete. Der Fall sorgt nun für eine Debatte über die Regeln für den Übergang von Spitzengeheimdienstlern in die Privatwirtschaft. Henrichmann forderte eine umfassende Aufklärung der Spionagevorwürfe. «Da gilt es jetzt, alles auf den Kopf zu stellen», sagte der CDU-Politiker. Man dürfe bei der Aufklärung «keinen Stein auf dem anderen lassen». Die Frage, ob die vor Jahren verschärften Regeln für Funktionsträger nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ausreichten, beantwortete er für sich mit «eher nein».

Auch Politiker von Grünen und SPD sehen Handlungsbedarf. Der Vizepräsident des Deutschen Bundestags, Omid Nouripour (Grüne), sagte dem «Kölner Stadt-Anzeiger», der Fall Hanning zeige, wie sensibel privatwirtschaftliche Beratungsjobs ehemaliger höchster Geheimnisträger seien. Die Bundesregierung sollte Anschlussjobs von hohen Geheimdienstmitarbeitern prüfen und ihnen nach dem Ausscheiden aus dem Amt Lobby-Tätigkeiten im Sicherheitsbereich untersagen, forderte Nouripour. Sein Parteikollege Konstantin von Notz kritisierte ebenfalls Nebentätigkeiten von ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern. Das Parlamentarische Kontrollgremium PKGr habe im Mai 2023 explizit vor den problematischen Nebentätigkeiten höchster Geheimnisträger gewarnt. «Dass diese offenkundigen Sicherheitsprobleme nicht abgestellt wurden, ist ein gravierender Fehler», schrieb er auf der Plattform X. Die Bundesregierung müsse «diese illegitimen Praktiken, die offenkundig auch dem Grundverständnis des deutschen Beamtentums widersprechen», sofort unterbinden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Die SPD-Innenpolitikerin Sonja Eichwede sagte: «Der Fall zeigt deutlich, dass wir die Karenzregeln für ehemalige Führungskräfte von Nachrichtendiensten weiter verschärfen müssen. In der letzten Legislaturperiode haben wir die Karenzzeit bereits verlängert.» Es brauche aber dringend eine lebenslange Karenzzeit für ehemalige führende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Entscheidung über die Untersuchungshaft wird noch heute in Karlsruhe erwartet.

43Aufrufe

Sebastian Mertens

Autor

Wirtschaftsanalyst

Sebastian Mertens berichtet für Waldshut Zeitung über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und aktuelle Ereignisse. Der Schwerpunkt liegt auf Prüfung, Kontext und verständlicher Einordnung.