Das Bundeskabinett hat in Berlin Eckpunkte für eine Übergangsregelung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Netzwerken beschlossen. Danach sollen Plattformen wie TikTok, Snapchat oder Instagram für Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich tabu sein. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Die Eckpunkte stammen aus dem Bundesfamilienministerium von Karin Prien (CDU).
Die geplante Regelung soll zunächst nur in Deutschland gelten und als Übergangslösung dienen, bis eine einheitliche EU-weite Regelung in Kraft tritt. Die EU-Kommission hatte bereits im September entsprechende Pläne unter dem Namen «EU Kids Act» vorgestellt. Bis sich EU-Parlament und Mitgliedsländer auf gemeinsame Linien verständigt haben und ein Mindestalter tatsächlich eingeführt wird, könnte jedoch viel Zeit vergehen. Ausnahmen von dem Verbot soll es «für nachweislich kindgerechte Angebote geben», wie es in den Eckpunkten heißt.
Für die Altersgruppe der 13- bis 18-Jährigen ähneln die deutschen Pläne den Vorstellungen der EU-Kommission. Danach sollen Jugendliche ab 13 Jahren sogenannte Mini-Konten nutzen dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Diese Konten sollen nur begrenzte Funktionen haben, und die Nutzung soll auf eine Stunde pro Tag beschränkt sein. Die vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte sind allerdings noch kein konkretes Gesetzesvorhaben, sondern zunächst eine Absichtserklärung. Somit blieb auch offen, wann die Beschränkungen konkret in Kraft treten sollen.
Der Beschluss fällt in eine Phase, in der der Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene an Bedeutung gewinnt. Soziale Netzwerke stehen seit Jahren in der Kritik, weil sie junge Nutzerinnen und Nutzer mit ungeeigneten Inhalten konfrontieren, Suchtverhalten fördern und den Schutz der Privatsphäre erschweren können. Mit der geplanten Übergangsregelung will die Bundesregierung handlungsfähig bleiben, solange die EU-weite Abstimmung andauert.
Ob und wann die angekündigten Beschränkungen tatsächlich wirksam werden, hängt nun vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Zunächst müssen die Eckpunkte in einen konkreten Gesetzentwurf münden, der anschließend den Bundestag passiert. Bis dahin bleibt unklar, wie die Vorgaben technisch umgesetzt und kontrolliert werden sollen. Auch die Frage, welche Angebote als «nachweislich kindgerecht» eingestuft werden, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Die Diskussion um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien wird auch auf europäischer Ebene weitergeführt. Der «EU Kids Act» soll langfristig ein einheitliches Mindestalter und verbindliche Schutzstandards für alle Mitgliedstaaten bringen. Deutschland will mit der nationalen Übergangsregelung vorangehen und ein Signal setzen, dass der Schutz Minderjähriger im digitalen Raum nicht länger auf die lange Bank geschoben wird.
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